Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 133)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/3486266-3486297--8584-3494964- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
103 Wahrheit in der Mitte zwischen den Angaben des Rats und der Jaden za suchen, wenn nicht das ״sehr scharfe“ Vorgehen des Rats anderweitig bezeugt wäre. In einer Instruktion1) für seinen Vertreter beim Kaiser schrieb der Rat: ״Item denn furter, mit was marter man die Juden gefragt und gemartert hab, geben wir ewrer erwirdikait zu vernämen, das wir die mit der gemainen marter mit dem stain auffziehen und2) fragen lassen haben und ettlicher schlecht an3) stein aufftzogen ist und ettlicher gar nit gefragt“. Das Aufziehen mit dem Seil mit oder ohne Steinbeschwerung ist uns aus Trient bekannt. Das Fallenlassen, Herunter- und Hinaufschnellen, das ״Anschlägen“, das ״Rühren“ des Seils und sonstige Schikanen waren die üblichen Zutaten. Das Entkleiden und Binden, das in Trient regelmäßig notiert wird, übergeht hier der Regensburger Rat mit Stillschweigen, ebenso die ״Verbalterrition“, weil das alles selbstverständlich war. Immerhin wurden ״ettliche“ ohne Stein aufgezogen und ״ettliche“ — es waren im Ganzen nur zwei: Straubingers Sohn Isak und Mosse Fleischhacker — überhaupt nicht gefoltert. Letzteres durchaus nicht aus Großmut des Rats, sondern weil dieser am 21. April infolge des damals eingetroffenen kaiserlichen Schreibens das Verhör der Gefangenen einstellte. Die vom Rat zugegebene Marter würde für die damalige Zeit normal gewesen sein, wenn sie mit Maß ausgeführt worden wäre. Das geschah keineswegs, wie schon folgende, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Aufzeichnung4) zeigt: Item Abraham von Kytzing mit dem punt und pey 12 malen aufzogen, pekent nichtz. Item der Lesser5) ist prochen, ist im pünt gesessen, wil nichtz pekenen. außen gelangen za lassen. Über schriftliche Kassiber liegt eine Aufzeichnung mit der Aufschrift ״In der Juden Sachen ausserhalb irer bekenntnuß“ bei den Akten. Eine Notiz lautet: ״Raist mir nit vil zu essen geben, ich mags nit“, eine andere: In der Straubinger zynen schusse! steet ״Wir haben gethun, das du uns geschriben hast“ ף Akten Nr. 69. 2) auffziehen und: herübergeschrieben über gestrichenen ״und dem pundt“. *) schlicht ohne. 4) Akten Nr. 10. *) Josuei, den man nennet Lesar Jude: S. 64, 72; Lesar, den man nennet Josouel: S. 84; Josuei, Schwiegersohn des Leser (Lesar) von Landshut: