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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 127

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 127)
Language
German
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102 also ca. 1420, in Landshat (Niederdeutschland!) gewohnt und dort sei von einigen Jaden um die Zeit des Peßachfestes ein Christenknabe getötet worden, um sein Blut zu gebrauchen. Als dies der Herr der Stadt erfuhr, ließ er alle Juden mit Ausnahme derjenigen, die wie Sacchetus entflohen, gefangen nehmen. Wegen der Ermordüng des Knaben wurden 45 Juden verbrannt. Wie der Knabe getötet wurde und von wem, habe der Vater nicht erzählt. Dieser erhielt von dem Blute, tat es vor der Peßaclimahlzeit in seinen mit Wein gefüllten Becher und sprengte es aus diesem unter Verwünschungen des Christenglaubens auf den Tisch. Von dem Blute gab er auch vor Peßach in den Teig, aus dem er Mazzes machte, um sie am Peßach zu essen. Andere Juden machten es ebenso, wie er, Johannes, selber sah und hörte. Alles geschehe sehr geheim unter den Juden. Die ganze beschworene Aussage ist ein Schwindel. In Landshut gab es 1420 keine Blutbeschuldigung. Ebensowenig vorher oder nachher. Somit kann auch Sacchetus dort kein Blut erhalten, getrunken oder in Mazzes verbacken haben. Die Verurteilung der Landshuter Juden wegen Mordes und die Verbrennung von nicht weniger als 45 Juden hat nie stattgefunden. Gerade unter Herzog Heinrich von Bayern verlebten die Landshuter Juden eine glückliehe Zeit ungestörten Friedens.* *) Erst durch Herzog Ludwig fand 1450 ihre Vertreibung statt. Die Mär von Landshut ist ebenso wie die von Regensburg eine Dichtung. Beide sind Aussagen von Täuflingen und Dieben. Nachdem Herzog Ludwig sich am 23. März 1476 mit dem Prozesse gegen die Regensburger Juden einverstanden erklärt hatte,2) wurden sechs von ihnen am 29. März gefänglich eingezogen. 3) Wolfgang hatte außer sich selber, als an der Marterung, Tötung י) Siehe R. Straus iu Ztschr. für d. Gesch. der Juden in Deutschland I (1029) 96 ff. *) S. 61, 89—90. Der Rat hatte ihm die deutsche Urgicht Wolframs überreicht: S. 59. Der lateinische Text war dem Herzog vorher vom Bischof direkt gegeben worden: S. 90. 8) S. 61. Nach der Darstellung des Herzogs wurden zunächst mir drei eingekerkert und erst infolge ihrer Geständnisse die anderen drei: S. 90. Nach der Angabe Schwarz Eberleins betrug die Zahl’der ersten Gefangenen vier: S. 83 (0).

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