Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXII = 1931/32 (1931-1932)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 45)
- Language
- German
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20 Unzureichend sind auch die Nachrichten, die über einen anderen Fall aus dem jüdischen Familienleben vorliegen.1) Der Frau Gutlen Eberls2) (Gutlen Eberlein, Eberlin Jüdin) geschah Schmähung und Schaden, da man sie in ihrer Kammer überfiel. Dieser ״Geschieht halben, so Eberlin Jüdin hie widerfaren ist“3), kam ״Mairl, Jud von Werde“ auf Anzeige des Mosse von Öttingen4), der gleich anderen den Mairl der Tat beschuldigte, 1474 ins Regensburger Gefängnis5). Auf Bitten seines nunmehrigen Schutzherrn Sebastian Pflug von Rabenstein zur Schwarzenburg ״und meiner freundt, Juden und Jüdin zu Regenspurg* kam Mairl frei, schwur am 19. Januar 1475 Urfehde6) und verpflichtete sich unter Stellung von Bürgen7) ״eine glaubliche urkunde von Nachman Juden, Studenten von Besen, das ich bey sollicher vermelter geschieht, der Eberlin Jüdin bescheen, nit gewest, dorczu auch nit ge —, sunder das ander Juden sein, die das gethun haben, und der ding unschuldig sey* in etwa sechs Monaten dem Rate zu übergeben. Eine solche Urkunde Nachmans liegt zwar nicht bei deu Akten, wohl aber eine Erklärung8) zweier Regensburger Juden *) Über den ״Ehebruch“ Wolffs: S. 19 Anm. 6. Zum Folgenden siehe bereits Jahrb. S. 374 Anm. 9 und S. 385 Anm. 11—12. *) Witwe des Eberl. s) Citat aus der Urfehdeurkunde. 4) Kein einwandfreier Zeuge, obgleich er seine Beschuldigung dem Mairl ins Gesicht sagte. 1475 Jan. 14 noch vor der Urfehde Mairls wurde Mosse Jade von Öttingen, genannt Pfefferkorn, wegen verschiedener Diebstähle etc. mit den Füßen an den Galgen gehängt: Bekenntnisbuch im HStA., Reichsst. Rgsbg. Litter. nr. 399, f. 162. In einer Instruktion des Regensburger Rates v. J. 1476 an seinen Vertreter beim Kaiser wird darauf hingewiesen, daß noch nicht zwei Jahre her seien, da der Kaiser ״umb eines Juden verlassen guet, der umb einen diepstall gericht ward“ an den Rat schrieb, aber nichts ausrichtete: Gemeiners hdschr. Nachlaß im HStA., Kart. 12 nr. 69. Ich nehme an, daß es sich um Mosse von Öttingen handelte. *) In diesem saß Mayr schon 1470 wegen ״Büberei“: weiter S. 25. Siehe auch über seine Gewalttätigkeit gegen ein Christenkind 1478: S. 22. •) Pfincztag vor St. Fabians und Sebastianstag, also am 19. Januar (nicht 13. Jan.): ©r. membr. c. 2 sig. pend. im HStA., J. in Rgsbg. fase. 32. י) Bringt Mairl die Urkunde nicht, so müssen die drei Bürgen binnen eines Monats 100 Gld. Rheinisch zahlen. Alle drei haben ״mit hanndtgebender trewe an wares Jüdischen aides stat gelubt und an den mantel nach Jüdischer gewonhait angerurt.“ ®) Undatiert, or. chart. mit eigenhändiger Unterschriften im HStA., J.