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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1931-01-01 · XXII = 1931/32 (1931-1932) · page 40

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXII = 1931/32 (1931-1932)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 40)
Language
German
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15 nicht an und von Ehehalten1) und von Personen, die unter 14 Jahren sind* [4] Nehmen keinen Christen in die Herberge als den Hüter2) auf unserm Freudhof und etwa Dirnen, Hebammen• [5] Wir haben kein neues wollenes Gewand feil und schneiden kein Tuch aus3) als das uns versetzte und zugeschlagene. [6] Keiner der unsrigen, der 15 Jahre alt ist, geht ohne Zeichen. [7J Wir gehen nicht mit Hüten als über Land, zu Brünsten oder Aufläufen. [8] Spielen mit keinem Christen in der Judengasse. 4) [9] Haben keine Fenerstatt in der Gasse zum Silberbrennen. [10] Der Aufbot halben halten wir uns wie von Alter. [11] Wir leihen auf kein Getreide und [12] auf kein Eisen in der Grad und kaufen keines zu Gewinn, aber an Zahlungs Statt von unsern Schuldnern nehmen wirs an. [13] Wir halten uns in österlicher Zeit versperrt vom Mittwoch bis Montag5 *). [14] Am ersten Christ- und Pfingsttag gehen wir nicht aus der Gasse ohne merkliche Ursache* [15] An Feiertagen gehen wir nicht an die Heuport bis nach Singen, um die Nothdurft zu kaufen. [16] Während des Umgangs (am Frohnleichnamstag) sind wir versperrt. [17] Wir haben an keinem Feyertag feil, an dem die Christen nicht auch feil haben•). Nur folgendes könne man ihnen, den Jaden, vorwerfen7): [18] Wir sollen uns bey unsern (christlichen) Mitbürgern nicht aufhalten8 9). [19] Wir sollen nicht fremde Leichen auf unsern Freudhof bringen•). [20] Wir sollen uns auf keinem Platz, nicht auf der Brücke noch auf der Stadtmauer, nicht vor Gericht noch auf *dem Rathause sehen lassen10). [21] Wir sollen kein geschlagenes Vieh von Retz und andren Orten hieher bringen11). Alle Bemühungen der Juden waren vergebens. Am Ruin der Stadt waren nach Meinung des Volkes die Juden schuld. Sie müssten fort, dann würde alle Not ein Ende haben. 1) Wo dennoch solche Geschäfte mit Dienstboten vorkamen, entschuldigten sich die Juden damit, daß sie nicht alle Dienstboten der Stadt kennen könnten: Gemeiner IV, 292. 2) 1489 Dienstag nach Nicolai (8. Dez.) verpflichteten sich Hanns Weinzurel von Harthawsen und seine Ehefrau Ellen, den ״Freithoff“ der Juden bei Tag und Nacht zu bewahren, ohne Hut nicht zu lassen, sauber und rein zu halten; zu jeder zeit muß mindestens einer im Hof sein: HStA., J. in Rgsbg. fase. 33. *) Vgl. oben S. 13 Punkt 14 z. J. 1500. 4) Vgl. oben S. 9 Anm. 3. 5) Vgl. oben S. 13 Punkt 16 z. J. 1500. •) Vgl. oben S. 6 z. J. 1442. 7) Gemeiner IV, 292. 8) Entschuldigung der Juden: ״Diese Zuflucht kann uns nicht versagt werden, da viel Aufruhr hie ist“. 9) ״Das geschieht jedoch der Stadt ohne Nachteil und vermöge alten Herkommens“. 10) ״Müssen aber doch unserer Nahrung nachgehen“. n) ״Und doch gibt man uns hier kein Fleisch“.

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