Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXI. (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 263)
- Language
- German
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257 i allen mitwirkenden Organen hierbei eingewirkt wird, der Erfolg nie anders als dem Zwecke entsprechend sein kann. Man erwartet demnach, daß das schntzobrigkeitliche Amt170), oder der Magistrat der Armenanstalt in der dortigen Judengemeinde, im Falle es noch nicht geschehen sein sollte, Jene Riehtung geben . . . (ein Satz fehlt), und da die hohen und höchsten Behörden über den jährlich zur Kenntnis gebrachten guten Fortgang des Armenwesens auf den Judengemeinden das verdiente Anerkenntnis zu Teil werden lassen, so kann man mit Zuversicht erwarten, daß sich auch diese fernerhin eitrigst bestreben werden, jener Auszeichnung würdig zu werden. Um die Verlautbarung und Ausführung dieser Anordnung za erleichtern, hat man sie in Druck legen lassen, und es werden dem schutzobrigkeitlichen Amte, dem Magistrate, hievon 10 Exemplare mit dem Aufträge zugestellt, drei davon zum Amtsgebrauche zurückzubehalten und 7 der dortigen Judengemeinde zur Nachachtung und Aufbewahrung zu übergeben, ferner auch die Einleitung zu treffen, damit diese Verlautbarung in der Synagoge gleich itzt, und dann jährlich in der Zeit des Laubhüttenfestes vorgenommen, jedoch auch in allen Punkten genau befolgt werde. Auch jeden der übrigen Dominien des Kreises wird ein Exemplar dieses Zirkulars zum allfälligen Gebrauche mitgeteilt. Mit der Vorlegung der alljährlichen Rechnungsextrakte erwartet man zugleich alle Jahre die Anzeige über die diesfälligen Einleitungen des schutzobrigkeitlichen Amtes und des Magistrates, und der gefertigte K. K. Kreishauptmann, dann die K. K. Herren Kreiskommisäre, werden sich bei ihren Bereisungen von dem Refolge dieser Anordnungen die Überzeugung verschaffen.171) Hradisch am 27. Juni 1843. Johann Kottan, k. k. mähr, schles. Gubernialrath und Kreishauptmann, L S Franz Sonntag, k. k. Kreissekretär. 170) Die Judengemeinden standen unter dem Schutze der Gutsherrschaft, der oberste Beamte war der Oberamtmann. In der kgl. Stadt Gaya war der Magistrat das schutzobrigkeitiiche Amt. 171J Die Orthographie in dem vorstehenden Rundsehreiben aus dem Jahre 1843 wurde im allgemeinen beibehalten, desgleichen worden in den 17 Jahrbuch der J. L. G. XXI.