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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1930-01-01 · XXI. (1930) · page 235

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXI. (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 235)
Language
German
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IRI
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Ümzäunung des Friedhofs Rechnung gelegt; die Belege ergeheni 1) Dem Maurer für jeden Pfeiler 1 fl 15 kr., für zwei Doppelpfeiler je 35 Groschen bezahlt, im Ganzen 36 fl 30 kr, ferner demselben Meister für Reparaturen 6 fl. — 2) Den Zimmerleuten von einem Pfeiler zum andern 18 Kreuzer Arbeitslohn, im Ganzen 15 fl. Für Holz, ferner Fuhrlohn für Holz und Schindel, ferner für Nägel und Lattennägel 20 fl., im Ganzen 106 fl. 50 Kreuzer. Darauf empfangen an Spenden laut Zettel 28 fl. 30 kr. Weiters wurde ein Darlehen von 25 fl. auf den silbernen Becher von den Kassieren aufgenommen. Der Rest wurde der Almosenkasse der Ch. K. entnommen. Die Rechnung wurde geprüft und von den Kassieren (wie oben) unterzeichnet. Am Schuschan Purim 504 (1744) schliesst die Eintragung der aufgenommenen Mitglieder der Ch. K. mit der Klausel: ״Nachdem ja statutengemäss die Eintragung vom Oberrabbiner der Gemeinde vorzunehmen ist, die Stelle derzeit vakant, so fertigen die Kassiere: Jesaja Boskowitz48), Mordechai aus Hollescbau, Chajim Kadisch49), Jakob der geringe Koppl, br Lob aus Trebitsch50). Heute Montag 11. Ab 505 (9. August 1745) wurde die Neuwähl der Kassiere der Ch. K., welche statutengemäss nach altem Brauch am Schuschan Purim vollzogen werden soll, vorgenommen« Die Wahl wurde verschoben, weil ja die Gesera der Austreibung angedroht war51). Gott aber in seiner Gnade, in seinem grossen Erbarmen, der ja mit wachsamem Auge auf sein Volk sieht und das Herz der Kaiserin zum Guten gewendet hat, deshalb wurde die Neuwahl am genannten Tage vorgenommen, und es wurden drei 48) Wohl Nachkomme des Dan Jakob Boskowitz. 49) s. Pinax Austerlitz in Jahrb. f. jüd. Volkskunde 1924-25, S. (107 u. a. a. St. 5°) s. o. S. 218. 51) Bezieht sich auf das Bescript der Kaiserin Maria Theresia vom Anglist 1744, welches aus ״iriftigen Gründen“ befahl, dass künftig keine Jaden in Böhmen und Mähren zu dulden seien, diese völlig abgeschafft, and za diesem Ende ein sechsmonatlicher Termin vom 1.1. 1745 angefangen, eingeräumt werden soll. Am letzten Termin sollte kein einziger Jude in beiden Ländern getroffen werden. Der Ausweisbefehl wurde später aufgehoben; 3. d’Elwert, Gesch. d. Juden in Mähren u. Schlesien S. 191.

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