Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXI. (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 232)
- Language
- German
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226 Dienstleistung), ans der Liste der Mitglieder zu streichen. Löb Oppenheim etc. 5. Mittwoch, 15. Adar 465 (10. März 1705) wird beschlossen, dass Kinder von Chewramitgliedem, gegen Kinder von Nichtmitgliedern, bei Aufnahme in die Ch. K. einen Vorzug haben. Unterschritt wie oben § 4. 6. Betreff § 14 oben, in welchem es heisst: Dass für einen Begräbnisplatz auf dem alten Friedhof ein Beichstaler mehr zu zahlen, wie in § 3 (vom Jahre 1657) vorgesehen, so ist dies nur für Nichtmitglieder der Ch. K. gesagt, eingekaufte Mitglieder zahlen auch auf dem alten Friedhofe nur einen Beichstaler und auf dem neuen Friedhofe */2 Beichstaler. Das ist aber nur für solche gesagt, die den rechten Weg wandeln, diejenigen, welche sich von den Wegen der Gemeinde abwenden, selbst wenn sie Mitglieder der Ch. K., wie man einen Esel verscharrt, soll man ihn begraben, des Frevlers Arm werde gebrochen38). Es liegt in der Macht der Kassiere, dem würdigen Manne einen Begräbnisplatz nach Verdienst anzuweisen. 7. Nachdem man an Festtagen keine jüdischen Taglöhner mietet, deshalb wurde beschlossen, so ein Begräbnis an einem 2. Festtage stattfindet, man Nichtjuden, um das Grab auszuheben, nicht findet, so darf niemand einen Stellvertreter (Juden) mieten, sondern muss die Pflicht selbst erfüllen. Ferner wurde beschlossen, dass bei Aufnahme in die Chewra von dem Einkaufsgelde von einem Rt., 1/2 Rt. als Angabe zu erlegen ist. Unterschrift wie oben § 4. 8. Die alte Tekana, dass Söhne von Mitgliedern (bei der Aufnähme in die Chewra) zu bevorzugen sind, bleibt aufrecht, es wurde aber zu gleicher Zeit festgesetzt, dass man alljährlich zwei neue Milglieder aufnehmen dürfe, es sei denn, es stirbt, was Gott verhüten möge, ein Mitglied der Ch. K. (dann kann auch an dessen Stelle ein neues Mitglied aufgenommen werden). Diese Tekana ist dahin auszulegen, dass unter den Aufnahmesuchenden gelost werde, nicht aber dass die, welche früher im Pinax zur Aufnähme angemeldet, einen Vorzug gemessen sollen; einen Vorzug haben nur Söhne von Mitgliedern. Zur Bekräftigung fertigen heute Donnerstag, Fasten Ester 467 d, kl. Zeitrechnung (1707), ••) 8« o. n 20, 21,