Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 281)
- Language
- German
- Belongs to
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…/3486266-3486301--7895-3494273- Visual Library
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208 U. Id Egelsbach ein Verein zur Anschaffung von Synagogen-Requisen. V. In Trebur ein Verein zur Anschaffung von Synagogen-Requisen, mit weichem noch ein Unterstützungsverein verbunden ist. 5. Kreis Heppenheim:1) W. In Heppenheim besteht ein Verein zur Anschaffung neuer heiliger Thoras. X. der gleiche Verein besteht in Viernheim. ¥. In Lampertheim ein Verein zur Unterstützung der Kranken. Z. In Birkenau ein Beerdigungsverein. Nachdem die einzelnen Kreisräte über die Verhältnisse und Mißstände der israel. Gemeinden ihres Kreises berichtet hatten, beantragt der Prov.-Direktor in Darmstadt der Anregung des Rabb. Dr. Auerbach stattzugebeu und nur Rabbiner oder ordentlich vorgebildete Religionslehrer zum Halten religiöser Vorträge zuzulassen. Laien ausnahmsweise nur dann, wenn sie durch ein Zeugnis des einschlägigen Rabbiners dazu befähigt erklärt worden sind, wie es in Darmstadt durch das Mitglied Alex. Wolf geschieht, der jedoch ein Gelehrter ist und längere Zeit bereits als Rabb.-Vicar fungiert hat. ״Da die fraglichen Vereine blos Privatvereine sind und die bei ihnen gehaltenen religiösen Vorträge nur für die Vereinsmitglieder stattfinden, so wird beantragt, diese nicht in der Synagoge sondern im Privatlokal eines der Mitglieder abzuhalten. Mit den vom Kreisrat in Bensheim beantragten anzudrohenden Strafen ist der Prov.-Direktor nicht einverstanden, ״da sich Contraventionen gegen das beantragte Verbot schwer controliren lassen und die starr an dem Alten klebenden Juden, aller Verbote ohngeachtet künftighin immer noch Mittel und Wege suchen und finden werden, die fraglichen religiösen Vorträge durch ihre Vorsänger. Schächter «1. s. w. abhalten zu lassen.“ Einen interessanten Einblick in die religiösen Zustände innerhalb der Darmstädter jüd. Gemeinde gewährt folgender Vorfall vom Jahre 1844, der andererseits wiederum beweist, wie die Gepflogenheit der Landgemeinden, Zwistigkeiten wegen ceremonieller Ehrenämter vor die Behörde zu bringen, auch in Darmstadt herrschte. Beim Eintrittsgebet am Versöhnungstage (כל נדרי) sowie beim l) Ein Teil dieses Kreises z. B. Hirschhorn usw. gehörte zum Rabbinat Michelstadt (Isaak Löb Wormser).