Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 279)
- Language
- German
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־ 206 werden muss, ist eine rein theologische, die nur von Geistliehen, nicht von Layen beantwortet werden kann. Nun findet sich aber auch in meinen Akten über einen früheren ähnliehen Fall das abschriftlich anliegende Zeugniss mehrerer früherer hiesiger Vorstandsmitglieder über die in dieser Beziehung hier bestehende Observanz, wonach dem Dr. Neustadt das Recht, mit dem Morenu-Titel zur Thora aufgerufen zu werden, nicht bestritten werden kann, da er auf Verlangen des Rabbiners geistliche Funktionen vorzunehmen berechtigt ist. Diese angegebene Observanz findet ihre Bestätigung auch darin, dass der Gehülfe des früheren Rabbinen, Löb Sulzbach, den er als solchen angenommen hatte, noch immer mit dem Morenu-Titel zur Thora aufgerufen wird. Unter diesen Umständen beauftrage ich Sie, dem Ansinnen des Rabbiners zu entsprechen und den Dr. Neustadt künftighin mit dem Morenu-Titel zur Thora rufen zu lassen.‘4 Uber das innere Leben der Gemeinden des Darmstädter Rabbinatsbezirks sowie über die Tatsache, wie Rabb. Dr. Auerbach nach zwei Fronten kämpfen musste, gibt uns eine Vorstellung Auf- Schluss, die er 1842 an die Regierung richtete. In den einzelnen jüd. Gemeinden des Bezirks bestanden Wohltätigkeitsvereine, deren Zweck entweder unentgeltliche Verpflegung der Kranken, Beerdigung der Toten oder Ausstattung armer Mädchen war. Diese Vereine pflegten zur Belehrung ihrer Mitglieder am Sabbat nach beendigtem Gottesdienst in der Synagoge oder in einem Privatlokal religiöse Vorträge halten zu lassen. Im Interesse einer wirklichen geistigen Hebung der Gemeinden beantragte Dr. Auerbach künftighin nur den Rabbinern oder ordnungsmässig geprüften Lehrern das Halten solcher Vorträge zu gestatten. Auf Verfügung des Prov. Commissärs von Starkenburg überreichte darauf Rabb. Dr. Auerbach am 30. Januar 1843 ein Verzeichnis der im Rabbinatsbezirk Darmstadt bestehenden israel. Vereine (von den Israeliten gewöhnlich Chevros oder Kipaus genannt) in deren hebräischen Statuten der Zweck dieser Vorträge, den Erwachsenen religiöse Belehrung zu vermitteln, deutlich ausgesprochen ist1). *) Die Ursache za dieser Eingabe ist unstreitig in den rückständigen inneren Gemeindeand namentlich Schulverhältnissen zu suchen, bes. dass in den meisten jüd. Gemeinden namentlich auf dem Lande unfähige und oft un-