Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 224)
- Language
- German
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ifiö Nr. 41. besetze and Verordnungen fdr das Herzogthnm Salzburg, Jahrgang 1893, Stück 11L Ausgegeben und versendet am 81. Jänner 1893. 3. Kundmachung der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 25. Jänner 1893 betreffend die Matrikenführung für die Israeliten im Herzogthume Salzburg durch den israelitischen Matrikenführer in Linz. Anlässlich der mit der Verordnung des kk. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 11. Juni 1892 Z. 22656 ex 1891, L.-G.- u. V.-Bl. No. 17 verfügten Zuweisung der im Herzogthume Salzburg jeweilig wohnenden Israeliten zur israelitischen Kultusgemeinde in Linz hat das k. k. Ministerium des Innern nach mit dem kk. Ministerium für Kultus und Unterricht gepflogenen Einvernehmen mit dem Erlasse vom 17. Jänner 1893, Z. 26070 ex 1892 angeordnet, dass die Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken für die Israeliten im Herzogthume Salzburg auch in Hinkunft von dem behördlich bestellten und beeideten israelitischen Matrikenführer in Linz zu führen sind. Es werden jedoch alle im Herzogthume Salzburg vorkomtuenden Geburts-, Trauungs- und Sterbefälle von Israeliten von dem Matrikenführer in Linz in eigene Matriken, also getrennt für den Matrikenbezirk Linz, einzutragen sein. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verlautbarung im Landesgesetznnd Verorduungsblatte in Wirksamkeit, was hiemit obigem Erlasse des hohen kk. Ministeriums des Innern gemäss zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird. Der kk. Statthalter: Siegmund Graf Thun-Hohenstein m. p.