Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 215)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/3486266-3486301--7829-3494207- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
141 28. April 1. J. in unten stehendem Betreffe, dessen Beylagen zurückfolgen, wird beschlossen: 1) An hohen Festen, wohin auch Buss- und Bethtag- und Ernte* feste zu rechnen sind, wird durchaus aller Handel der Juden mit Christen untersagt. 2) An Sonn- und Feyertagen wird den Juden keine andere Art von Handelsverkehr mit Christen gestattet, als a) auf äffentliehen Märkten, wenn solche auf dergleichen Tage obrigkeitlich angeordnet sind und von inländischen Handelsleuten bezogen werden, b) in ihren ordentlichen Handelsläden und Kanigewölben, wo sie solche haben, c) an beyden Orten nur zu gleicher Zeit und auf gleicher Weise nach geendigtem Gottesdienste, wie es den christlichen Handels- und Gewerbsleuten polizeilich vorgeschrieben ist. 3) Vor allem soll das Verboth des Viehhandels an solchen Tagen ausser dem öffentlichen Marktplatze und der angeordneten Zeit strenge beobachtet werden. 4) Soll das die Würde christlicher Sonn- Fest- und Feyertage entweihende Schachern der sowohl im Orte, als auswärts wohnenden Juden an diesen Tagen untersagt seyn. Das kngl. Kommissariat hat für die Bekanntmachung und die Beobachtung dieser Vorschrift zu sorgen. München, den 21. December 1811a. Nr. 30. Dekret des bayerischen Ministeriums des Innern an das General-Konissariat des Salzachkreises behnfs Statistik der Juden und Antwort des General- Komissariats (12. April 1811 und 26. April 1811) 1). a) ״Das k. Generalkommissariat des Salzachkreises erhält hiermit den Auftrag, ein genaues Verzeichnis über alle in seinem Bezirke befindlichen beschützten und unbeschützten Juden nach dem beifolgenden Formular zu verfassen und in der Zeit von 6 Wochen hierher einzusenden. Mit diesem Verzeichnisse ist eine vollständige Angabe aller in dem Kreise befindlichen Synagogen und der da- ף Abschrift des Minist, d. Innern Pol. Sekt. Nr. 2004 B. 8482 p. 24/4. 1811 Kreisarchiv München Sign. G. R. Fase. 1261 Nr. 25 S. 26 u. 84.