Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 199)
- Language
- German
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125 hiesigen pfalzbayerisclien Hauptmau thamtes durch eine General- Verordnung in allen kurpfalzbayerisehen Staaten — folglich auch hier ganz aufgehoben. Kurfürstlich Salzburg Rechnungsstations-Bureau zu Passau, den 10. Oktober 1804. Max Jak. Helmlechner Revident. Nr. 27. Festsetzung des Judenzoll-Tarifs Seitens des Hofkammerrats zu Passau und Mitteilung hievon an die Hofreehenkammer (IS. Okt. 1789) 1). Abschrift. Note. Einer löblichen Hofrechenkammer hat man die Ehre in Freundschaft zu eröffnen dass dem Hauptmauthamt sowohl zum eigen Benehmen, als zur weiteren Verständigung der demselben untergeordneten Mauthstätten bedeutet worden, dass fürwohin von den auf die hiesige Märkte anhero kommenden Juden ausser der bei der Einbruchmauthstation zu bezalen habenden Mauth ab jedem Kopf per 45 kr. keine weitere Abgabe mehr unter dem Titel einer Kopfsteuer mehr abgeheischt, als ihnen auf dem Markte verschleissenden Waaren aber nur jederzeit die doppelte Mauth |: es möge hernach die einfache oder doppelte Mauthzeit seyn;| abgefordert werden solle. Hochfürstlicher Hofkammerrath zu Passau den 15 Weinmondes 1789 Josef Graf zu Velsberg m. p. Präsident An die löbl. Hofrechenkammer No. 5155.“ Nr. 28. Zwei Ausweise des Rechnungsrevisionsbureaus zu Passau über den Judeulelkzott (3. u. lö. Okt. 1804)*). Ausweis. Über den im Jahre 1800 Zeug Haupt- und Beimauthamtsrechnungen im Fürstentum Passau aufgehobenen Judenleibzoll. 1)י) Originalakt im Landesregier. Archiv Salzburg.