Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 198)
- Language
- German
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124 Wurm erlassenen und von Hochdemselben hierher mitgetheilten hohen Auftrag vom 18. des voriegen und Empfang lten dieses Monats July Nr. 2193 und 7659 wird gehorsamst erinnert, dass der Judenleibzoll, der nach der Nebenlage ״A“ unterm 13. Oktober 1789 auf 45 kr. per Kopf festgesetzt worden ist, zeug des Ausweises B. im Jahre 1800, zur Zeit nämlich, wo Stadt und Land noch miteinander vereinigt waren, 18 Fl. 45 kr. und im Jahre 1803, wo die Stadt vom Lande getrennt worden laut Ausweis Cc. 20 Fl. 75 kr. betragen habe. Ad. b.) Das Vorschreiben des um Aufhebung dieses Zolls bittenden Handelsjuden Wolf Frisch, dass dieser persönliche Zoll derzeit zweymal entrichtet werden müsse, ergibt sich aus der B< yläge Sub Cc. wo der Jud Jakob Spitz, den 19. Dec. 1803 aus Böhmen nach Passau und den 21. Dec. von Passau wieder in’s Böhmen gegangen ist und jedesmal den Leibzoll mit 45 kr. entrichtet hat. Daraus aber, dass dieser Leibzoll vorhin nur.einmal entrichtet worden seyn sollte, lässt sich noch keineswegs mit Riehtigkeit folgen, dass auch bey den dermaliegen Verhältnissen, nur die einfache Abnahme dieses Leibzolls statt haben könne. Vormals machte das ganze Hochstift nur ein Land aus und wenn der Jud’ nach Passau gegangen ist, so bleibe er doch noch immer in dem nämlichen Lande; er hatte nur eine Einbruchstation zu passieren und dann hatte er den Leibzoll auch nur einmal zu entrichten. Gegenwärtig aber, wo Stadt und Land von einander getrennt sind, bildet das ehemalige Hochstift Passau zwei Länder und gehet der Jud nun durch den kursalzburgischen Antheil des Fürstenthums Passau, so passiert er dermal zwei Länder und bleibt nicht mehr so wie vorhin in einem und dem nämlichen Lande; und dan ist es auch billig, dass er den Leibzoll doppelt entrichte, als oft er über die Gräozen des derzeit Kursalzburgischeu Landantheils eintritt, indem so ein Jud auch ohnehin, als Stadt und Land uoch vereinigt waren, wenn es durch das Hochstift in’s Bayern gegangen ist, diesen Leibzoll bey seiner Rückkehr an der Hochstiftsgränze, folglich zweymal hat entrichten müssen. Endlich aber ad. c) ist dieser befragliebe Judenleibzoll, zeug Beilage D. mit jährlichem 21 Fl. 9 kr. unter den kursalzburgischen Einflüssen in den Kammeralstatus enthalten, und nach Versicherung des