Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 187)
- Language
- German
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113 von Polizey wegen amtstätige Aufsicht haltet. Besonders habt ihr in dem Umfange euerer anvertrauten Gerichtsbarkeit keinem Juden einigen Handel zu gestatteten ohne dass von diesseitiger Polizeistelle hierzu die Erlaubnis erwirkt werde. Ihr habet daher auf den Fall, wenn ein Jud sich zum Handel in eueren Gerichtsbezirken meldet und sich die Erlaubnis erbittet, solchen an die Polizeistelle zu verweisen. Die Befolgung dieser Vorschrift habt ihr genauest zu beachten, weil solange die Bildung der Juden in den deutschen Staaten so sehr vernachlässigt wird, eine unbegrenzte Freiheit derselben in einem einzelnen Staate nachteilige Folgen haben und, bey dem im hohen Erzstifte bestehenden Gewerbssysteinen, den inländischen Handelsleuten und Krämern leicht beträchtlichen Schaden zuziehen könnte. Gleichwie übrigens von amtswegen darauf zu sehen ist, dass die Juden in Zukunft von der Erhebung eines Leibzolles verschont bleiben, als worüber von Seite der hochfürstlichen Hofkammer ebenfalls die nötigen Befehle ergehen werden, so habt ihr auch die Juden in euerem Amtsbezirk anderen durchreisenden Menschen gleich zu halten, folglich mit keiner Gerichtsbegleitung zu beschweren. Geschehen Salzburg im Hochstiftlichen Hofrath den 3 Sept. 1791“ Nr. 12. Salzburger Hof kammerbefehl au die Mäntämter Hallern, Tittmoning, Werfen, Lend, Lofer, Teisendorf, Lengberg, Hüttenstein, Radstadt und Wagrain behufs Aufhebung des Judenleibzolles und der Entfernung der מJudenzoU“־Tafeln (26. Sept. 1791) 1). ״Da Sr. hochfürstliche Gnaden vermög ihr vom hochfürstlichen Hofrath unterm 3ten dieses hierher erlassenen Signatur auf die in Sachen von der Polizey sowohl, als dieser Kammeral-Stelle erstatteten Vorträge den sogenannten Judenzoll in dem ganzen Lande aufzuheben, den die hiesigen Lande betretenden Juden des Zolles wegen anderen gleich zu halten, gnädigst entschlossen haben, so wird Euch diese höchste Besolution mit dem Aufträge kund gemacht, dass ף Abschrift im Landesregierungsarchiv Salzburg Nr. 594. Jahrbuch der J• 1*. 0■ XX. 8