Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 186)
- Language
- German
- Belongs to
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- IRI
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112 Nr. 10. Verweis der Hefkammer za Salzburg an den Mautpfleger Franz y. Agliarchis in Teisendorf in Sachen des Verfahrens gegen den Jaden Anschel Lewi (3. Dec. 1790).(נ ״Wir haben aus einem unter den 28 November erstatteten Berichte über die Bitte des Lewi Anschel, Churfürstl. Hofjude von Manchen um Rückgabe der wegen nicht bezahlten Judenzolls ihm aaferlegten Geldstrafe pr. 8 fl. mit Missvergnügungen und Unzufriedenheit ersehen, dass der Mautschreiber den sogenannten Judenzoll nicht gefordert, sohin gedachter Anschel, welcher dem Mautschranken nicht ausgewichen auch den Zoll zu entrichten sich nicht verweigert hait, da er nie darum angegangen worden, gleich vor der Hand mit einer Geldstrafe belegt worden sei. Wir verweisen Euch daher diese unüberlegte und rasche Bestrafung nicht allein ernstlich, sondern geben Euch den Auftrag, dass Ihr den gewöhnliehen Zoll pr. 8 kr. zwar rückbehaltet, den Rest aber von der eingeholten Strafe pr. 8 fl. an die churfürstliche Pflege Trauenstein mit dem Ansuchen all sogleich überm achen sollet, solche dem gedachten Anschel zuzustellen. Vorzüglich habet Ihr aber in diesem Schreiben Euch eines freundnachbarlichen Aussdruckes zu bedienen and alle Anzüglichkeiten zu vermeiden, daher den Aufsatz des dahin za erlassenen Schreibens schleunigst zu unserer Einsicht einzasenden, künftig aber vorher den Zoll ordentlich abzufordern und erst bei Verweigerung desselben die Strafe eintreten zu lassen“. Nr. 11. Cfeneraibefehi des hochfdrstliehen Hofrates za Salzburg an alle Pflege־ and Laadgeriehte behufs Aufhebung des Judenleibzolles (S Sept. 1791) 2). ״Ihre Hochfürstliche Gnaden haben auf einer von dieser Stelle erstatteten Vortrag gnädigst zu entschliessen geruht, dass der Judenleibzoli in dem hiesigen Erzstifte aufgehoben sein solle. An die höchste Entschliessang ermahnen wir euch jedoch mit dem, dass ihr aal hergelaufenes Judengesindel eben so acht haben wie auch auf jedes lüderliche Gesindel, von welcher Religion sie immer sein, י) Originalakt im Landesregierungsarchiv Salzburg. *) Originalakt im bay. allgem. Reichsarchiv München. Salzb. Höchst. Lit. VI B. 2 VI Nr. 981 Pasc. 23.