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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1928-01-01 · XIX. (1928) · page 230

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIX. (1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 230)
Language
German
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IRI
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194 שפחה וכל מה שעליה אני מוכר לך ״Ich verkaufe dir diese Magd und alles, was auf ihr ist14, so gehen auch die erwähnten Sehmuckgegenstände, welche zur Zeit des Verkaufes die Magd zieren1), in den Besitz des Käufers aber, auch wenn dieselben einen hohen Wert betragen. Der Verkauf einer schwangeren Magd, wenn diese Tatsache in die Urkunde verzeichnet wurde, bringt mit sieb, dass der Käufer auch das Kind der Magd erwirbt, daher pflegte man in den Kaufschein zu schreiben: שפחה מעוברת אני מוכר לך ״Ich verkaufe dir [hiermit] eine schwangere Magd“. Aber mit dem Kaufe einer Magd, die ihr Kind stillt, wobei schriftlich aufgenommen wurde: שפחה מיניקה אני מוכר לך ״Ich verkaufe dir [hiermit] eine säugende Magd“, hat der Käufer das Eigentumsrecht über das Kind nicht erworben, denn es wird angenommen, dass er die Magd darum gekauft hat, damit sie bei ihm als Säugeamme dienen soll2). Fernere in die Kaufverträge eines Sklaven einzutragende Formeln sind bei der Behandlung der Freilassungsurkunde erklärt. ״ (יAuf dem Sklavenmarkte erscheinen die Sklavinnen mit ihrem schönsten Staate bekleidet und mit Geschmeide geschmückt“, s. Krauss, Talmudische Archäologie II. S. 86. *) Toss. a. a. 0. Diese ganze Tossephtha wurde auch von der Halacha als Regel acceptiert, 8. Maimonides, Mechira XXVII, 6—7, Choschen Mischpat § 220, 9—11, vgl. auch ספר מאירת עינים z• st. 20. (Wird fortgesetzt)

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