Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIX. (1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 149)
- Language
- German
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Die Urkunden im Talmud.** Zusammengestellt, erklärt und mit den Ausgrabungen verglichen von V Dr. Leopold Fischer, Rabbiner in Vrsac (S. H. S.) früher in Daruv&r. VIII. Die Grenzbestimmung in den Kaufverträgen. Beim Verkauf von Grundstücken, besonders aber beim Kauf von Feldern, ist es notwendig, dass der Käufer das gekaufte Gut von den es umgebenden Grundstücken unterscheiden könne; denn es gehört zur wirksamen Besitzergreifung eines Grundstückes die bestimmte Vorstellung des Apprehendenten von dessen räumlichem Umfang. Demnach kann der Käufer vom Verkäufer als Bestandteil des auf die Besitzübergabe sich beziehenden Vollzugs, auch die Bezeichnung der Grenzen des Grundstückes beanspruchen1). Es wurde jedoch schon in sehr früher Zeit die Bestimmung getroffen, dass der Verkäufer in jeder Kaufurkunde die Grenzen des verkauften Gutes angebe. Der Zweck und auch der Grund dieser Verordnung ist ein zweifacher: a) Damit der Käufer das gekaufte Feld stets von den benachbarten Feldern unterscheiden könne und einem eventuellen Streite vorgebeugt werde. Dieser Grund der Grenzangabe erfordert keine besondere Bezeichnung des Feldes, auch keine Angabe eines Merkmales, ja auch nicht die Erwähnung seines üblichen *) Der erste Teil dieser Arbeit erschien im Jahrbuch IX, der Beginn des zweiten Teils im Jahrbach XIII S. lff. Ans verschiedenen Gründen musste die Veröffentlichung der Fortsetzung des zweiten Teiles bis jetzt verschoben werden, obgleich das ganze Manuscript in unseren Händen war. Red. *) Siehe Bechmann, System des Kaufes nach gemeinem Rechte, 11. Abt* * I. Hälfte, Leipzig 1905 S. 23. Jahrbuch der J. L. G. XIX. 8