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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1928-01-01 · XIX. (1928) · page 103

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIX. (1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 103)
Language
German
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67 Streben Levins nach Verbesserung des jüdischen Unterrichts hervorzuheben? Statt bei sich selber Einkehr zu halten, sieht das Direktorium bei deih Andern überall nur Ungerechtigkeit, Widerrechtlichkeit und zum Schluss krassen Materialismus. Vom letzten spricht der Staat, der selber den Juden gegenüber das Geldscbneiden im Grossen übte und sich sogar die kleinen Einnahmen von den publiquen Bedienten nicht entgehen lassen wollte. Gewiss war Levin auf seinen Vorteil bedacht. War dies ein 80 grosser Fehler, dass der obige beschimpfende Vorwurf berechtigt ist? Es kann nicht bestritten werden, dass Levin die Absicht hatte, wie er sagte, bessere und nützlichere Bürger für den Staat heranzubilden. Dass er dabei für seine Existenz sorgte, war sein gutes Becht. Hatte der Mann etwa Veranlassung, ohne Entschädigung sein Amt zu versehen, und gar noch aus seiner eigenen Tasche die Unterdirektoren zu bezahlen? Wurde die Organisation gebilligt und Levin als Leiter bestellt, 80 war es nur selbstverstündlich, dass er auch honoriert werden musste. Die Kosten trug nicht der Staat; im Gegenteil: er gewann, da ein erheblicher Teil des Schulfonds an ihn abgeliefert werden sollte. Levin schlag vor, die Auswanderung beträchtlicher Geldsummen durch das Verbot fremder hebräischer Bücher zu verhindern, diese im Inlande zu drucken und durch deren Verkauf nach anderen Ländern das Landesvermögen zu mehren; zur Kontrolle sollten nach dem Vorbilde Österreichs* 1 alle im Lande bereits vorhandenen und neu zu druckenden Bücher abgestempelt werden, wofür jedes Mal drei Pfennige zu bezahlen wären. War es schnöde Geldgier, wenn Levin bat, zur Erhöhung seines Einkommens möchte ihm der Ertrag dieser Stempelsteuer überwiesen werden? Wie viel wäre nach Deckung der Unkosten für Levin übrig geblieben? Darüber wollen wir mit dem Generaldirektorium nicht rechten, dass es, wenn es schon alle Vorschläge des Levin Joseph zurückwies, keine anderen Mittel und Wege angab, um das Unterrichtswesen der Juden zu heben. Es hielt hier nur für seine Aufgabe, ein Urteil über das vorgelegte Gesuch abzugeben. — Ob das Justizkein Recht, Levins Absichten so anszulegen. Er hatte ernste Absichten und hielt sich für berufen. 1 Auch in Polen gab es eine solche Stempelsteuer für hebräische Bücher. 5*

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