Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 294)
- Language
- German
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253 Wie Euer Durchlaucht aus den, unserem Herrn Internunzius ohne Zeitverlust unterlegten Akten zu entnehmen geruhen werden, so bestand der französische Konsul in Damaskus auf der Verurtheilung des Herrn Iassak de Picciotto und betrieb (ungeaehtet er in den öffentlichen Blättern das Gegentheil versichert) die Voll« Streckung des Todesurtheiles mit auffallenden Eifer. Ich wandte mich an den hiesigen französischen Generalkonsul Cochelet mit dem Ersuchen dem Gomte de Rati-Menton etwas mehr Mässigung zu empfehlen. Allein Herr Cochelet erklärte, er könne da nichts tbun, weil der Konsul in Damaskus ihm nicht untergeordnet ist. Vom Herrn Internuntius war noch gar keine Antwort und ist noch bis zur Stunde keine erfolgt. Ich war demnach bemüssigt, um grösserem Unglücke vorzubeugen, die Sache durch Jemanden zu betreiben, der seihst als Glaubensgenosse dabei interessiert war. Die Einschränkung die Akten nicht zu veröffentlichen würde einen jeden österreichischen Generalkonsul oder Beamten beleidigende Zumuthung gewesen seyn. Alles, was ich in dieser Sache thun konnte, war, den Baron von Rothschild aufzufordern, sich für den Fall, als er durch das französische Ministerium wirken wollte, an unseren Herrn Botschafter zu wenden. Und dies habe ich gethan. Die demarches des Herrn Rothschild haben so viel genüzt, dass die Minister sogleich Befehl ertheilt haben, Jemanden an Ort und Stelle abzufertigen, um Herrn von Ratti-Menton’s Benehmen in jener Angelegenheit zu untersuchen. Dadurch ist schon Vieles gewonnen worden. Es biethen sich nunmehr von mehreren Seiten Leute an, welche die Unschuld der Beklagten zu bezeugen bereit sind und es ist selbst Hoffnung da, die Mörder des Padro Tommaso und dessen Diener zu entdecken. Auf keinen Fall wird auf uns ein gerechter Tadel fallen, denn das bei dem Prozesse eingehaltene Verfahren, gegen das wir uns erhoben, empört jeden Christen, und Herrn von Rattimenton’s strafliches Benehmen gegen die Unterthanen Sr. Majestät Isaac de Picciotto, Joseph von Eiruth und die Witwe Lagnado ist theils durch Zeugen, theils durch eigenes schriftliches Geständnis erwiesen, und Niemand zweifelt, dass dieselben die gewünschte Genugthuung erlangen werden*