Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 226)
- Language
- German
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18? damals eingesehen hatte, man begnügte sieh damit feuergefährliche Bauten zu verbieten; an eine Übersiedlung der Juden daebte man diesmal nicht. Zur Vermeidung von Misshelligkeiten mit erfordärlichem Bauholz, Fuhren und Arbeitsleuten haben zwei städtische Baumeister die Inspektion über den Wiederaufbau zu führen, dafür zu sorgen, dass beim Neubau und Restaurieren jede Feuersgefabr vermieden werde, mit den Maurern, Fuhrleuten und Handwerkern zu verhandeln, dass jede Verteuerung unterbleibe.י) Die Juden suchten um provisorische Überlassung einzelner Häuser in der Nachbarschaft der Judenstadt an, so des Hauses der Theresia Gerzabin in dev Karpfengasse, was aber abgeschlagen wurde, weil in diesem Hause eine ganze Kompagnie Soldaten einquartiert sei.*) Dagegen scheint bewilligt worden zu sein, das in der Judenatadt gelegene Haus ״zur schwarzen Katz“ nach mancherlei Missverständnisseu den Juden zu verkaufen.* * 3} Doch scheinen auch Christen, deren Häuser an der Grenze der Judenstadt gelegen waren, den Wiederaufbau zu Erweiterungen benützt zu haben, wenigstens wird über den Altstädter Bürger Johann Peter Steinpiller geklagt, der die Stiege seines nahe der Judenstadt gegenüber dem Jakob Egerischen Hause gelegenen Hauses soweit vorgeschoben habe, dass darunter die Gemächlichkeit der Zufuhr litt. Sehr erschwert wurde der Aufbau durch den überall liegenden Schutt, wo oft die oberen Stockwerke in Trümmern lagen, von den Bewohnern gänzlich verlassen, und die Besitzer gar nicht daran dachten oder denken konnten, ihr Stockwerk wieder aufzubauen; daraus ergab sich Einsturzgefahr für die unteren Stockwerke. Eine ähnliche Klage führt der ״Prager Jud“ Abraham Löbl Jayteles vor der Repr.-Caramer gegen den Prokurator Feigel als Cnrator der Liebeschitz’schen Teilhäuser.4) Im August 1757 berichten noch die Judenältesten an die Repr.-Cammer, dass der Altstädter Bürger Wenzel Kutscheraer den Kontrakt nicht eingehalten habe, in dem er sich verpflichtet habe, binnen zehn Monaten gegen Zahlung von 2200 fl. allen Schutt, Kehrricht und Kot aus der Judenstadt weg- ף Pr. St. A., lib. decr. N 787 f. 99. *) Daselbst, N 788 f. 51. ף Daselbst, f. 130. , 4) Daselbst, f. 129. ö) Daselbst, f. 83.