Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 218)
- Language
- German
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Beseitigung aller hölzernen Schornsteine forderte und den Ban von Häusern nurmehr aus Stein mit feuersicheren Manem und Dächern anordnete. Die Juden suchten ebenso wie die andern Betroffenen bei Statthalter und Kaiser um Hilfe an. Am 25. Juni erhielten der Altstädter und Neustädter Stadthauptmann den Auftrag zur Herstellung des Schadens, und da die Abbrändler mangels Mittel wieder Holzbauten aufführen wollten, erging am 5. Juli ein neuerliches Verbot, und gleichzeitig wurden Massnahmen getroffen, um Preistreibereien beim Baumaterial, Fuhr- und Arbeitslohn hintanzuhalten. Der Altstädter Stadtrat wollte die Gelegenheit benutzen, die Juden los zu werden, und machte im Interesse der Stadterweiterung eine diesbezügliche Eingabe an den Kaiser. Trotz heftigen Widerstandes der Juden erging am 13. Juli eine kaiserliche Resolution, man solle einen geeigneten Platz ausfindig machen, der von den christlichen Städten ganz abgesondert sei, und einen Plan zur Errichtung der Judenstadt, der alles Winkelwerk vermeide und ausschliesslich geradlinige Strassen vorsehe. Die Unsicherheit — einerseits der Mangel an Geldmitteln überhaupt, andererseits die Ungewissheit über den künftigen Ort der Judenstadt — Hessen bei vielen, vornehmlich den begüterten Juden, den Wunsch aufkommen, ihre alte Heimat ganz zu verlassen, aber kaum hatten einige Prag verlassen, als schon die böhmische Kammer dagegen Einspruch erhob; die Juden seien die ״einträglichsten Untertanen66, die dürfe man nicht wegziehen lassen, zahlten doch die Prager mit den böhmischen Juden gemeinsam 1/ 45 der gesamten Steuern des Landes und extraordinarie noch jährlich 12000 fl rheinisch. Der Kaiser gewährte ihnen wohl für die nächsten drei Jahre eine Erleichterung, aber dauernd verzichten auf ihre Steuerkraft konnte und wollte man nicht. Die Unsicherheit über die Zukunft der Judenstadt hemmte auch jeden Versuch zum Bauen. Wohl wurde iu der Judenstadt gebaut, denn am 30. August wurden einige Zimmerleute mit 2—3 Tagen Gefängnis gestraft, die an einem christl. Feiertage vormittags in der Judenstadt gebaut batten, aber dabei dürfte es sich nur um Reparaturen einzelner weniger stark beschädigter Häuser gehandelt haben. Am 1. Oktober 1689 erschien eine Resolution Leopolds I., es solle bezüglich der Judenstadt alles beim alten bleiben; diese Ent- Schliessung dürfte (Jie Folge der Schwierigkeiten, einen geeigneten