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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 212

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 212)
Language
German
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173 Leider sind von dem Buch ausser der Einleitung nur acht Seiten in 12° erhalten, sodass wir über den Umfang und Inhalt der Schrift nicht unterrichtet sind. (Ein zweites Exemplar ist nieht bekannt.) Auf diesen wenigen Seiten ist ausser den Vorschriften über das morgens vorzunehmende Waschen der Hände und des Gesichtes nur ein Bruchstück einer Betrachtung enthalten über den kunstvollen Körperbau des Menschen. Vermutlich bestand der Hauptinhalt der Schrift mehr aus religiösen Vorschriften und moralischethischen Betrachtungen als aus Anweisungen zur Kindererziehung. Sicheres lässt sich jedoch nicht darüber nachweisen. Überblicken wir das bisher Gesagte, so kommen wir zu dem Ergebnis, dass das religiöse Erziehungswesen der Frankfurter Juden sowie auch das anderer grosser jüdischer Gemeinden in Deutschland in dem betrachteten Zeitraum einen Vergleich mit dem allgemeinen Erziehungswesen nicht zu scheuen braucht, vielleicht mit Ausnahme des Mädchenerziehungswesens. Dabei haben wir er. kannt, dass die Frankfurter Gemeinde hinter anderen nicht zurückstand; freilich lässt sich auch eine grosse Überlegenheit Frankfurts nicht nachweisen, da für fast alle Frankfurter Verordnungen schon ältere Beispiele vorhanden sind.1) Ob die einzelnen Verordnungen in einer gewissen Abhängigkeit von einander stehen oder nicht, lässt sich wohl heute nicht mehr feststellen, erstaunlich wäre es bei dem regen Verkehr, der nachweisbar damals stattfand, nicht. l) Siehe oben. (Wird fortgesetzt.)

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