Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 84)
- Language
- German
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45 jedem einzelnen Diener 4 Böhm. Für das Aufertigcn der Fielen (== Bollette) S'är jedes neu anzufertigende Los1) beiden Dienern 20 Kreuzer. Wein für die vorgesehriebenen vier Becher (am Pesach) jedem eine Mass lür 10 Kreuzer. Detto dem Itzik simeha sossaan jede Woche an Lohn 7% Böhm, detto für das Sehülklopfen vier Böhm. Er ist aber auch verpflichtet, ״allwöchentlich die קצבה (festgesetzte Unterstützung) den Armen um zu tragen“. Für Stroh jährlich 12 Böhm (für das Armenhaus, resp. die Schlafstätte). Dies bezieht er nebst dem Lohne für das Schulklopfen. Ist er aber verhindert, dann muss er sich einen Stellvertreter, ein Gemeindemitglied zum Schulklopfen bestellen. Zur Erinnerung: Dem Herrn Esra monatlich 30 Kreuzer mit der Bedingung vor Eingang eines jeden Sabbat und Festtages beim Minchagebete in der Synagoge anwesend zu sein, um die Sabbat• lichter und die für den Festtag bestimmten Lichter zu entzünden. Auch muss er in der Synagoge bedienen und die Paramente an Wochentagen, Sabbaten und Festtagen bringen und wegtragen. Derjenige, der die Gemeindemitglieder zur Teilnahme an den Selichotgebeten vor Tagesanbruch aufweckt, soll dafür 1 Gulden erhalten. Für das Wachen in der Jomkipur-Nacht und Behüten der Kerzen 5 Böhm. Für Bachweiden zu dem Lulow und zu den Hoschanot 5 Böhm. Für (Verkünden) des Omerzählens und Verkünden, dass das Abendgebet zur richtigen Zeit (Einbruch der Nacht) verrichtet werde, einen halben Gulden. Für das Auslöschen der Lichter monatlich 8 Kreuzer, an jedem der drei Feiertage je ein Kreuzer, für den Versöhnungstag einen halben Gulden“. — Die Reihenfolge der Gemeindebeglaubten, worunter auch שליח ציבור ונאמן ש״ץ ונאמן und chasanim weneeemanim, bei welchen das Amt des Vorbeters oder Vorsängers mit dem des Geglaubten verbunden war, führe ich nach dem Zeitpuukte ihrer Wirksam* keit an: 1. הלל שמש ונאמן Hillel schammasch fertigt das Statut der Ch. K. im Jahre 1701. ף Die Namen der Gemeindemitglieder wurden verzeichnet und das Loa bestimmte die Reihenfolge. Nach gänzlicher Auslosung wurde ein neues Verzeichnis (= Los) angelegt. ■ . -