Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVII. (1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- – (sequence 195)
- Language
- German
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145 15. Der Knellgabbe soll an den Tagen der Thoravorlesung die מצות zum Verkauf ausrufen und die np^-Bachse herumtragen. 16. Er hat ferner das Geld für מצות und נדרים einzukassicren und dem Vorsteher pünktlich abzuliefern. 17. Er soll auch an dem Tisch der Baehnriin, Behelfer und Schüler sitzen, um sie zu beaufsichtigen. 18. An diesem Tische soll keiner sitzen dürfen, der nicht im Lehrhause lernt. 19. Er soll sich ferner um die älteren und jüngeren Schüler, die etwa nicht im Lehrhause lernen, aber in die Synagoge kommen, kümmern, dass sie dort nicht Scherz und Kurzweil treiben, und soll sie nötigenfalls ausserhalb der Synagoge bestrafen. 20. Er soll darauf achten, dass die Schüler sich eines wardigen Äusseren befleissigen und an jedem ע ש weisse Wäsche anlegen. 21. Ebenso, dass sie sieh täglich kämmen und ע ש ihre Nägel schneiden. 22. Auch muss er darauf achten, dass keine Geräte aus dem Hause des Klausstifters ins Lehrhaus verschleppt werden. 23. Herumliegende Blätter von ספרים hat er aufzulesen und an einen bestimmten Ort zu legen. 24. Wenn bei der Verlesung der Strafreden (מי שירצה (תוכחה aufgerufen wird, so hat er hinaufzugehen. Jahrbuch der J. L. G. XVII. 10