Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVII. (1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- – (sequence 95)
- Language
- German
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50 i89j|^d|e jGr^nehmi^uBg ihrer Statuten. Noch vorher , .wurde von dea^Propoiienteu der Brüderschaft (besonders taten. 8icffv daibei hervprRudolf Fürst und Adolf Pollak) unter .n16© geringen SchwieHgl?eiten ein geeigneter Grund für die Friedhofsanlage 8iu8ündig gemacht. Es war das die Parzelle 748/3 der Katastral Gemeinde Aigen bei Salzburg, welche denn auch daraufhin seitens der Chewra Kadischa um den Betrag von 2060 Kronen erworben wurde1). Daraufhin wurde zur Herrichtung des Gottesackers geschritten und als Bauleiter, wie beim Tempel, Baurat Gott lieb Winkler bestellt. Die Kosten wurden teils durch Spenden, hauptsächlich aber durch Einzahlung von Gründerbeiträgen gedeckt. Der minimalste Gründerbeitrag betrug 50 fl. Ö. W. und erhielten die־ jjenige/1. die zumindest diesen Betrag leisteten, nach Paragraph II l der Chewra-Kadisehi-Statuten ein ״Gründerrecht״, laut weichem die hetreffendeir ״für sich^ ihre Frauen und ihre Kinder, solange Kölbi Nathan, Klein Moritz, Kohn Adolf, Kohn (Köhler) Max, Löwy Rudolf, Löwy Oswald, Pollak Adolf, Pollak Ludwig, Schönbrunn Elias, Stein Wilhelm, Winkler Gottlieb. Als erster Vorsteher fungierte vom 5. Aug. 1893 bis 31. Dez. 1897 Moritz Bäck, Kaufmann in Salzburg.!.) Am 13. Oktober 1895 wurde auch noch das Reservegrundstück, Parzelle Nr. 748/1 um 500 Kronen angekauft. Der israelitische Friedhof zu Salzburg war ursprünglich in Morzg bei Salzburg gedacht, 1890 sucht Albert Pollak bei der Landesregierung in Salzbürg um die Bewilligung hierzu an. Die erste politische Instanz, die Bezirkshauptmannschaft hatte sich mit Dekret vom 28. Aug. 1890 dagegen ausgesprochen, weil Salzburg auch noch keine eigene Kultusgemeinde hatte. Auf den Rekurs Pollaks entscheidet sieb die Landesregierung gegen die Bezirkshauptmannschaft. Dem schliesst sich auch, auf Grund eines Gutachtens der israelitischen Kultusgemeinde Linz, die Statthalterei in Linz an. Das Ansuchen Pollaks wird also mit Dekret der Landesregierung v. 24. Okt. 1890 bewilligt. Aus sanitären Gründen wurde jedoch das ausersehene Grundstück als ungeeignet befunden, worauf sich die ganze Angelegenheit zerschlug. Gegen den 1893 auftauchenden Plan den Friedhof in Aigen anzulegen, legte die Gemeinde Aigen bei der Bez.-Hauptmannschaft Verwahrung ein u. z. weil ״ein jüdischer Friedhof in Aigen die Gefühle der katholischen Bevölkerung dortselbst verletzen würde״. Der Einspruch wird der Landesregierung unterbreitet, ebenso der Statthalterei in Linz und wird schliesslich abgewiesen, da die Israeliten als anerkannte Religionsgesellschaft zur Errichtung des Friedhofes berechtigt sind ״und durch die Ausübung eines zustehenden Rechtes können die Gefühle anderer Glaubensgenossen nicht verletzt werden.“ (Akt israel. Kult.-Gem* Ldsrgr Archiv),