Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVII. (1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- – (sequence 66)
- Language
- German
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Pie Grpsse und der Aufsehwai^g Salzburgs liegen, nebst der Wertung seiner natürlichen Schönheiten, in der Wahrung seines reichen historischen Charakters. Hierfür aber ist, das muss konstatiert werden, gerade unter oesterreichiscber Herrschaft das Möglichste, wenn auch nicht immer das Beate, geleistet worden. Penn die Geschichte Qest erreiche weist mehr als jede andere auf Salzburg hin und berührt sich buchstäblich auf Schritt und Tritt mit der ehrwürdigen Vergangenheit des Erzstijtes. Hass das Datum der Annexion Salzburgs durch Oesterreich auch in Sachen der Judeufrage ein historischer Augenblick von grosser Tragweite gewesen ist, hat sich allerdings erst sehr spät, aber doch immerhin einmal gezeigt. So bedauerlich es freSich den jüdischen Zeitgenossen hat erscheinen müssen, dass die Zugehörigkeit dieses den Juden bis dahin verschlossenen Gebietes zu dem kulturell entwickelteren und aufgeklärten Bayern gerade in dem verheissungsvollen Augenblicke unterbrochen wurde, als das Judenedikt eben erschienen war, so war es schliesslich doch gar kein Unglück. Das Judenedikt, eigentlich eine verhängnisvolle Halbheit aus einer längst überwundenen Zeit heraus, an der die bayerische Judenheit wie an einer Versteinerung noch beute laboriert, hätte, da für den § 16 in Salzburg die Voraussetzungen fehlten, in aller Ewigkeit keine Juden nach Salzburg gebracht, während die oesterreichiscbe Judengesetz-Entwiekelnng eine stetig wachsende Einwanderung zur Folge batte. Die damalige oesterreichiscbe Regierung hat dies letztere freilich am wenigsten beabsichtigt nnd gewiss nicht aus Wohlwollen für die Juden zu der harten Massregel gegriffen, das von der vorhergehenden Regierung übernommene Jadengesetz einfach aufznbeben. Allein hier hat sich wiederum einmal das Wort Josefs an die Brüder bewährt: ״Habt ihr auch Böses wider mich gesonnen, Gott hat es zum Guten ersonnen, damit geschehe, wie heutigen Tags, am Leben zu erhalten ein grosses Volk“ 1). — Übrigens gebührt, wie nun einmal die Verhältnisse damals lagen und soviel Übelwollen auch gegen das Judentum mitgespielt haben mochte, der Vorwurf wegen der Aufhebung des Judenedikts *) 1. B. M. Kap. 50 Vers 20.