Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVII. (1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- – (sequence 53)
- Language
- German
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s war nunmehr im Passanischen keine gesetzliche Schranke mehr gezogen. Diese humane Hinüberwirkung vom Hauptamte in die neue salzburgische Enklave hätte vielleicht mit der Zeit auch das gleiche herüber zurück bewirkt und die Gestattung des Handelsbetriebes für die Juden in Salzburg zur Folge gehabt. Allein der Gang der politischen Ereignisse stellte sich neuerdings wie jeder so auch dieser Entwicklung in den Weg. Der Pressburger Frieden vom 27. Dezember 1805 machte nämlich dem Kurfürstentum nach kurzem Bestände ein Ende und brachte Salzburg abermals einen Regierungs־ Wechsel, verbunden mit einer territorialen Landesveränderung. Passau und Eichstadt wurden wiederum Bayern zugesprochen und Salzburg selbst mit Berchtesgaden fiel als unmittelbare Provinz an Oesterreich (30. Dez. 1805). Wiewohl jetzt mit Bezug auf den Ultramontanismus ein strammeres Regime einzog1), blieb doch noch der Geist der religiösen Unduldsamkeit im Regierungssysteme vorherrschend. In dieser Hinsicht übernahm jetzt die oesterrcichische Regierung die früheren Geschäfte der Kirche2). Dass unter solchen Umständen die Juden weniger denn je nach Salzburg kommen konnten und mochten, ist nur selbstverständlich. Indessen konnten es die noch restlichen alten Salzburger Unduldsamkeitsgesetze und Gewohnheiten doch nicht verhindern, dass dennoch Juden, wenn auch auf ungewöhnliebem Wege, dahin kamen. Dies geschah mit dem Einzuge des französischen Heeres im Jahre 1809. Wahrscheinlich war dies auch schon anlässlich der ersten Franzosen-Invasion in der kurfürstlichen Zeit (30. Okt. 1805) der Fall. Ausdrücklich unterrichtet darüber sind wir aber erst aus der Zeit des zweiten Franzoseneinbruches in Salzburg. Bekanntlich richteten sich damals die Franzosen häuslich in Salzburg ein und rissen die Regierungsverwaltung an sich, die sie vom April 1809 bis 30. September 1810 iu Händen י) So fiel der noch existierende letzte Rest des alten Kirchenregimes, das Recht des Bistums Chiemsee und des Salzburger Domkapitels als weltliche Macht seit 3. Dez. 1806 der Auflösung anheim, ja sogar der Erzdiözese wurde mit der Auflösung und Unterordnung unter Wien, gedroht (Koch-Sternleid, Die L 30 Jahre 317—320, Pichler 829, Bastgen Hubert, 433.) *) VgL Koch-Stemfeld: Die 1. 20 J. 323.