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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1926-01-01 · XVII. (1926) · page 52

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVII. (1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 52)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486307--6473-3492848
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ל Was die Klageführung des Wolf Frisch betrifft, gibt das Reebnungsbureau der Beschwerde nicht recht, da es ihm nur natürlich erscheint, dass jetzt, infolge der getrennten Territorien, der Zoll fallweise auch doppelt oder gar dreifach entrichtet werden müsse. Zum Schlüsse wird hingegen noch mitgeteilt, dass inzwischen der Judenzoll durch eine königliche Generalverordnung in allen kurpfalzbayerischen Staaten, also auch in der Stadt Passan, ■' aufgehoben wurde. Dieses Ergebnis der Erhebungen über den Leibzoll, der im Laufe von 10 Jahren bloss den Betrag von 211 fl. 30 kr. oder im Durchschnitt auf ein Jahr 2i fl. 09 kr. trug, war gewiss nicht geeignet, für die weitere Beibehaltung der Einrichtung zu sprechen. Die Hofkammer liess indess den Begutachtungsakt eine längere Zeit liegen, ohne ihn an die Landesregierung weiterzuleiten. Für diese hatte aber die Sache offenbar Eile, denn am 3. Dezember 1804 urgierte sie bei der Hofkammer wegen des Ausbleibens der verlangten Erledigung in Sachen des Judenzolls1). Daraufhin dürfte * sich die Hofkammer umgehend im Sinne des Rechnungsbureans d. h. für die Abschaffung der Judenmaut erklärt haben, denn schon am 7. Januar 1805 erfolgte der Abschluss des Verfahrens, die Entschliessung des Kurfürsten, den Leibzoll auch in den Fürstentümern Passau und Berchtesgaden aufzuheben2). Am 9. Januar 1805 erliess die Landesregierung die Kundmachung hiervon an sämtliche Behörden mittels gedruckter Zirkulare3), worauf dann noch am 23. Januar desselben Jahres ein besonderes Dekret des gleichen Inhaltes auch an den Hofkammerrat nach Passau abging4) mit der Weisung, ״hievon den betreffenden untergeordneten Mautämfem sogleich zur Beachtung Kenntnis zu geben“. Dies geschah denn ן auch5), womit der Judenleibzoll im ganzen Komplexe der Salzburger! Landschaften zu bestehen anfhörte. Der Freizügigkeit der Juden eingehobenen Juden leibzoll“ gezeichnet vom ״Kurfürst). Salzb. Rechnungsrevisionsbnreau Max Jak. Helmlechner, Revident“ (k. k. Landesregier. Archiv Salzburg). l) Siehe Anhang II U. A. L. Texte Nr. 29. *) Vgl. den Inhalt des Aktes Anhang II Nr. 30. *) Siehe Wortlaut Anhang II U. A. u. L. Texte Nr. 30. 4) ebenda Nr. 31. 6) ebenda Nr. 32.

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