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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1924-01-01 · XVI. (1924) · page 287

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVI. (1924)
Date
1924-01-01
Page
– (sequence 287)
Language
German
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Anlage II. Sächsisches Hauptstaatsarchiv׳. Correspondenz von Bose. Bd. I Briefabsender: Berens u. Sohn 1704. Loc. 30005 1) Hochwollgebohrener Herr. Ew. Excellenz geruhen Ihro Hierdurch aller Gehorsamst vortragen zu lassen; wass gestalt wir nunmehro mit ddm AndreasBosenthalen wegen Dreyer sich auf 3000 r Belaufender Wexel, die an einem ausswertigrn orthe aussgegeben, und auch zu bezahlen gewesen, einige Jahre her, erstlich vor dem alhiesigen Hochlöbl. Ober Hoff Gerichte, nachgehends vor dem auch hochlöbl. Handelss* Gerichte in einem langwierigen Prozesse gestandsn, und ob zwar sonsten dergleichen Sachen die in der Wechsell Handlung begriffen seyn, in der Kürtze pflege debattiret zu werden, So haben wir doch ohngeachtet wir von verschiedenen ausswärtigen Handelsplätzen pareres einholen lassen, die alle mahl dahin ausschlagen, dass ßosenthal Unss Capital, Interesse und Unkosten zu bezahlen schuldig sey, biss dato mit vermelten Unsern Gegenpart zu keiner richtigkeit noch Endtschafft gelangen können; Gleich wie nun in dieser Sachen dem Vernehmen noch abermahlss Ein Aller Gnädigstes Königliches Befehl ergangen seyn soll, welches zur Expedition vor einigen Tagen nach Dressden versandt worden, und unsere affaires nicht gestatten wollen, dessen zurück Kunft, welches woll biss nach äblauff der Messe tardiren mögte, alhier abzuwartten, zu dehme sich auch die Hh. Geheimben Räthe diesen Gnäd. Befehl aussgeferttiget alhier nicht so lange aufhalten mögten, und diese Sache da durch wieder ins stecken gerathen: So gelanget an Ew. Excellenz Unser Unter dienst Gehorsamstes suchen, die wollen hochgeneigt geruhen nach dero Hoch Preisswürdigen Administration der Heilwerttigen Justiz hier unter unser hoher Patron zuseyn, und noch unserer Abreise bey zurück Kunfft vor erwehnten Allergnädigsten Befehiss an das hochlöbl. Handels Gerichte solche zu längliche Verfügung thun zu lassen, damit diese Sache ohne weiteren Verzug zur Endtschafft möge Befördert werden. Ferner wird Ew: 1l Diese nicht eigentlich zmn Thema gehörigen Briefe seien hier nur als Beitrag zur Geschichte des Hauses Leffmann Behrens und Sohn angefägt.

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