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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1924-01-01 · XVI. (1924) · page 274

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVI. (1924)
Date
1924-01-01
Page
– (sequence 274)
Language
German
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236 alss nemblich wen sie selbigess nicht thun wolte, So wolte Ser. Königl. May. ihnen die Wage zu Leipzig nicht lassen, wen solches gescbiehet, so bin versichert dass sie dass baldt geben werden. * Übrigenss ist meine untertb. Bitte mir die Puncten so in Landess abscheiden doche versehen sein zu schicken, dan ich mit Kott1 *) innerhalb 10 Tagen von hier nacher Warschau zu ihro Königl. May. abreisen werdte, so wass neuess passieret Bitte Ew♦ Exc. mir die Gnade zu erweisen und mittheilen so Ew. Exc. Einige Dienste erweisen kan geliebe zu befehlen u. in genaden Empfehlen wollen verbleibe Ew. Exc. Halberstadt de unterth. Diener 2 April Ao. 1700 Behrendt Lehman. 4) Hochwoblgebohrener Gnediger Herr. Em. Exc. angenehmes von de 6 dieses habe beit erst erhalte die r so gedenckt der selbige sie auf sein Schuld forderung zu bhalten oder man wil sie Hanover an Zahlung gebe. Der hollendische Brif ist nohr eingemachter brif der von* den Eesident gestorf י) herr riret 3) ist nicht anderst zu gelaube, wass Hannover blanget so bin ich sie r schuldig u. wolle ihr geld habe dass dahr nichts zu hoffe sein, sondern Lipzig wirt geld gegen seyn schein gebe ich reise morge mit gott von hier über Berlin nacher Posena u. Warschau, alls den wirt sich fiel geben müsse, ich glaube wan Ew. Exc. r schaffe, so muss man sie auf der Greys Casse an weisen, Lasset mich erst nocher Warschau kommen ich werde auch nichts tuhn ehr zu befohr Ew. Exc. loss sein wan ihr H. Vatter4) wollte wass tuhn gebe Ew. Exc. ihm mein steyer schein ich will alss tuhn, hier an nicht zu zweifehin, sie könne aber kein geld vorschissen oder auf der Crays Casse müsse an gewisen werde. Ew. Exc. habe Kliglich graf Lebern ף Gott *) Baron Wolf Abraham von Gersdorf, früher Gesandter in London. *) herrührt. 4) Ebenfalls Christoph Dietrich, Herr auf Frankleben bei Merseburg, Mölbis und Nickern.

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