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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1924-01-01 · XVI. (1924) · page 161

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVI. (1924)
Date
1924-01-01
Page
– (sequence 161)
Language
German
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IRI
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Die Sprache des Scheidebriefes. Von Rabbiner Dr. Salomon Funk in Wien. Der merkwürdige Umstand, dass das Formular unseres Scheidebriefes aus hebräischen und aramäischen Bestandteilen zusammengesetzt ist, hat zu verschiedenen Auseinandersetzungen geführt; insbesondere zu einer bekannten, scharfen Kontroverse zwischen R. Moses lsserles und R. Samuel Juda Katzenellenbogen, dem Sohn des weltberühmten R. Meir (MHRM) aus Padua. In vier Responsen des ersteren (29—126 תש, הרמא) wird die Frage erörtert, wie diese zweisprachige Form — das Datum, die Worte העומד היום und der Passus והרי את מותרת לכל אדם sind hebräisch, alles andere aramäisch — mit dem Lehrsätze des R. Mose b. Maimon zu ver* einbaren wäre, der ausdrücklich einen in zwei Sprachen geschrieb* nen Scheidebrief als ungültig erklärt1). Es werden verschiedene Lösungen versucht. Bald wird dieses Verbot Maimunis nur auf gleich grosse Bestandteile des ScheidebriefesT beschränkt, während bei unserem Scheidebriefe nur die erwähnten kleinere Stücke hebräisch2), der weitaus grössere Teil aber aramäisch ist-, bald wird das erwähnte Verbot nur au! solche Kernstücke des Scheidebriefes bezogen, deren Eliminierung die Ungültigkeit des Scheidebriefes zur Folge hätte, was bei den erwähnten hebräischen Stücken nicht der Fall ist3), und endlich אבל אם היה מקצת הגט בלשון אחת ומקצתו בלשון אחרת פסול (ג Jad chas. hilch. Geruschin 4, 8. צ) Das muss aber so genau eingehalten werden, dass der Monatsname כסלו ohDe jod geschrieben wird, weil er in der heiligen Schrift so geschrieben war משום דבעברי היא חסר■ (Resp. 3 § ת״ה״ד)• *) Nur R. M. b. N. ist der Ansicht, dass ein Scheidebrief, in welchen» der hebräische Satz □והרי את מותרת לכל אך fehlt, ungültig ist (וקרוב אבי לומר שא□ נשאת תצא).

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