Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVI. (1924)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- – (sequence 79)
- Language
- German
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4ä äua Rothenburg, in nichtjüdischen Kreisen geprägt, vom jüdischen Volksmunde, wie einst der Gaon- und Nagidtitel, ins Hebräische übersetzt und allmählich eingebürgert wurde. Inbezug auf die Semicha hat unsere Untersuchung folgendes Resultat ergeben: Seitdem die Ordination. Semicha im alten Sinne, aufgehört hat, besitzt das Judentum keine ordinierende Fakultät mehr. An Stelle der alten Semicha trat die Autorisation, die in den babylonischen Metibtas gebräuchlich war und bis auf den heutigen Tag sich erhalten hat. Sie wurde von R. Meir aus Rothenbürg, von R. Moses und dessen Bruder R. Samuel b. Scbneior aus Evereux für fakultativ erklärt1) und auch von den spätem Gelehrten nur als eine Art venia docendi, נטילת רשות מרבו angesehen. Um aber einem Zeitübel abzuhelfen, wurde die Autorisation, verbunden mit der Verleihung der Morenuwürde, vermutlich erst von R. Jakob Weil und R. David Cohen für obligatorisch erklärt 2). Keineswegs aber darf, wie dies bisher geschehen ist, R. Meir Haievy aus Wien als Begründer der neuen Semicha und des Morenutitels bezeichnet werden. Der Kampf zwischen R. Meir Haievy aus Wien und Ribasch, beziehungsweise der Streit zwischen R. Jesaja b. Abba Mari Astruc und R. Jochanan b. Matathia um das Grossrabbinat in Frankreich, findet seine Begründung in der Meinungsverschiedenheit, die inbezug darauf, ob man ein religiöses Amt aus der Hand einer nicht jüdischen Behörde annehmen dürfe, zwischen den ראשונים, Maimonides und Ribasch3), herrscht. ף Vgl. oben S. 6. ף Vgl. oben S. 8 ff. s) Vgl. oben S. 30.