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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1923-01-01 · XV. (1923) · page 37

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XV. (1923)
Date
1923-01-01
Page
– (sequence 37)
Language
German
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34 Der Judenhass führte 1750 zu einem völligen Boykott. Es wurde den Bauhandwerkern von dem damaligen Bürgermeister verboten, in der Judenstadt irgendwelche Arbeit auszuführen 1). Erst 1753 wurde durch den Kreishauptmann von Olmütz Abhilfe geschaffen. Zu den zahlreichen Opfern der Zwangstaufen in Mähren gehören auch zwei Kinder aus der Prossnitzer Gegend, die 1777 gegen den Willen ihrer Eltern getauft und vom Olmützer Konsistorium entführt wurden2). II. Das geistige Leben. In Prossnitz blühte einst reiches jüdisches Geistesleben. Die Führer der Gemeinde zählten zu den Grossen in Israel. Als Talmudforscher, Halachisten, Kommentatoren und Lehrer zeichneten sich die Prossnitzer Rabbiner und Autoren aus. P. hatte eine bedeutende Jeschiwa. Im Beth ha-Midrasch wurde auf Anordnung des Rabbinates (1744) Tag und Nacht gelernt; so erfüllte man והגית בו יומם 8ולמ*ה). Leiter der Jeschiwa war bald der Rabbiner, bald ein besonderer Rosch Jeschiwa. Ausserdem hatten die Jeschiwajünger einen eigenen Magid* 4), ebenso wie die Chewra Kadischa5 *). Die Gemeinde gewährte im Jahre 1724 zwanzig*), im Jahre 1785 acht ßachurim ständigen Unterhalt7). Neben den Talmudgelehrten gab es in P. auch Kabbalisten; die Kabbala fand hier im 17. und 18. Jahrhundert eine sorgfältige Pflegestätte. Besonders bemerkenswert im Geistesleben der Gemeinde ist die Ausbreitung der sabbatianischen Bewegung8). In Prossnitz und Holleschau war der Hauptsitz der Anhänger des Pseudomessias Sabbatai Zebi in Mähren. Durch einen solchen ״Schepsen“ — wie man die Sabbatianer hier nannte — wurde P. l) Gemeindebuch p. 151af. *) W. Müller, Urkundliche Beiträge S. 150 f. s) Gemeindebuch p. 101 b. 4) ibid. p. 110 b. s) Chewra-Kadischa-Buch p. 4 a. 6) Gemeindebuch p. 9 a. 7) ibid. p. 136. 8) L. Löw, Gesammelte Schriften II, 171 f.; Graetz, Frank und Frankisten S. 66ff.; Neuzeit 1888 S. 218f,

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