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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1921-01-01 · XIV. (1921) · page 88

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIV. (1921)
Date
1921-01-01
Page
– (sequence 88)
Language
German
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80 Siebentens die Spitalmeisters Besoldung von 75 fl auf 50 fl von nun an sogleich herunter zu setzen; und Achtens der Schulkleppers mit dem Schächters Dienst bei dem nächsten Erledigungs Fall dem Einen oder dem Andern zur gleichmässigen Verminderung der Besoldung, in einer Person zu vereinigen; und zuni Neunten ist zur Ablag der zu 5 und 6°/0 stehenden Judenschaftlichen Kapitalien ein anderes zu 4°/0 allerdings baldthunlichst zwaren aufzunehmen, wegen der hierzu in Vorschlag gebrachten Garantie aber hat die Regierung mit denen Landkassen und Leihbank Direktion anvorderst zu kommuniciren und deshalben sowohl, als auch darüber, ob nicht der zeitige Altstädter Rentmeister Sartorius zum hiesigen Einnehmer derer judenschaftlichen Gelder am schirklichsten zu bestellen und was für eine Belohnung demselben hiervor aussuwerfen sein möchte? Ferner ist gutachtlich zu' berichten, alle oben angeführte übrige von Serenissimo soweit gnädigst allscbon genehmigte judensehafttiche Administration Verbesserung^ Punkten hingegen schleunig in Werk zu setzen und demnächst, wie solches geschehen, die berichtliche unterthänigste Anzeige zu thun. L. S. Zum Ausdruck des Dankes für vorstehendes Dekret und die dadurch an den Tag gelegte fürstliche Huld wurde von der Gemejnde beschlossen, einen besondern Fast- und Festtag zu begehen und zwar soll jedes Gemeindemitglied an dem demnächstigen 27) שני תנעא. Cheschwan) einen halben Tag fasten; wer nicht fasten kann, soll das Fasten auslösen; der Ertrag soll zur Hälfte den jüdischen und zur Hälfte den christlichen Armen zufliessen. Nachmittags x/82 Uhr fand ein feierlicher Gottesdienst mit Predigt statt bei* Illumination der Synagoge. Ein besonderes Dankgebet für die fürstliche Familie und die Räte, das hierbei verrichtet wurde, soll in deutscher Übersetzung dem Fürsten überreicht werden. An־ schliessend an diesen Festgottesdienst fand, ein Festessen statt. Neujahrsgelder. Diese wurden jedes Jahr an sämtliche Regierungsbeamte und städtische Angestellte aus der Gemeindekasse abgetragen. Sie werden alljährlich im Protokollbuch mit den einzelnen Namen und Beträgen aufgezähit und beliefen sich durchschnittlich auf 200 fl

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