Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIV. (1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- – (sequence 60)
- Language
- German
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52 vergleichen. Aber von dem Landvolk, so Hanauische Unterthanen seind, mögen sie per cento nurrendt Zwölf Jerlichs nemen. 8. Wegen Bezalung wird ihnen die rechtliche Hand im schleunigsten geboten vnd die Debitoren ohne Ausflucht vnd widerrede zur Zahlung angehalten. 9. Ist ihnen erlaubt Zusamenkunft zu halten Ihre Gebet vnd Ceremonien zu verrichten. Beschneidung vnd Festtag zu halten, die Jugend nach ihrem Gesetz zu lehren lassen, Item besondere Begräbniss zu haben. Hingegen sollen die Juden K 1. Unsere christl. Religion nicht schmähen noch lästern. 2. Ehe sie angenomen werden, Ihre Abschiedsbrief od. Zeugnis beibringen, dass sie um kein missetat wegen gewichen seien. 3. Den Reichs Constitutionen, gemeinen Rechten vnd Hanauischen Satzungen sich gemäss verhalten. 4. Auf unsere hohen Fest vnd Sontagen kein Gewerb od. Handlung treiben mit einheimischen Unterthanen. 5. Keine Christen zu stetigen Hausdienern gebrauchen. 6. An ihren Ment ein einen, gelben Ring tragen. 7. Keine WinkelJustitia halten, in fowel, malefiz vnd andern namhaften fürnehmen Sachea. Geringschetzige Sachen aber, wie auch die Irrungen, so der Lehr vnd Ceremonien halben fürfallen, mögen sie für ihre Rabbi vnd Obristen ausüben. Die Ungehorsamen sollen v. der hohen Obrigkeit gestraft werden. 8. Vor Einzugsgeld nach Gelegenheit sich mit der hohen Obrigkeit vergleichen. 9• Ingleichen für den Abzug steht ihnen sonsten frei abzuziehen wenn sie wollen, vnd das Ihrige nach ihrem Besten zu verkaufen. 10. Diejenigen, so jetzo allhie sind, für Schutz vnd Schirmgeld jährlich 10 Gulden Frankfurter Währung zu erlegen. Mit andern einkommenden wird man sich billigen Diugen nach, deshalb vergleichen. 11. Vor Türkensteuer vnd Schatzung, eben wie Christen, nach Herkommen und Brauch teutscher nation im heiligen Reich, für jedem 100 fl fünf Batzen. Welche aber ihre Nahrung anzuzeigen Bedenken tragen, sollen jährlich 50 fl ohne fernere Beschwemiss erlegen.