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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 334

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 334)
Language
German
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IRI
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283 7. März 1687 verbot ihnen, Gewölber gegen die Gasse zn haben und, bei Verlust der Waren, des Sonn- und Feiertages zu handeln. Auch mussten sich die ״Judenbuden “ getrennt von den anderen befinden. Hatten die Juden unter diesen Ausnahmegesetzen schon genug zu leiden, so fehlte es auch nicht an Versuchen, sie ganzlieh vom Besuche der Messen auszuschliessen. So richtete der Bat, den Klagen der einheimischen Kaufmannschaft entsprechend, am 6. März 1763 eine Eingabe an den Kurfürsten, in der er, dem Antrag der Kaufmannschaft gemäss, ״die Juden gänzlich wegzuweisen“, die Absicht kundgibt: ״zur Besserung der Handelsverhältnisse durch öffentlichen Anschlag das unnütze Judengesindel, welches dem negotio derer christlichen Handelsleute und dem gemeinen Wesen nachtheiliges Gewerbe treibe, den längern Aufenthalt in hiesiger Stadt zu untersagen“. (Dass von dieser Massnahme Baruch Aron Levi und Salomon Spire, ״welche beide sowohl während des Krieges als auch nach Ausgang desselben durch Vor- Streckung beträchtlicher Geldsummen gemeiner Stadt erspriessliche Dienste geleistet“, desgleichen solche, ״welche mit ihrem Vermögen zu assistiren sich erbieten würden“, ausgenommen sein sollten, zeigt nur die in der Geschichte der Juden häufig wiederkehrende Tatsache, dass selbst dort, wo man den Juden nicht mochte, man sein Geld doch nach Gebühr zu schätzen wusste. Auch von ihm gilt: non ölet). Solche Beschränkungen einer ״schätzenswerten Kundschaft“, wie die Juden es waren, sind umso weniger begreiflich, als sie eine Verminderung des jüdischen Messbesuches und dadurch eine Schädigung der Messen selbst zur Folge haben mussten, die Leipziger sich aber dessen wohl bewusst waren, dass sie ihr Wohlergehen den Messen verdankten und dass ihnen der Zusammenfluss der Fremden und ihrer Waren Nahrung bot. In Wirklichkeit war nur die Kaufmannschaft der Urheber dieser Beschränkungen. Von Sonderinteressen erfüllt, glaubte sie sich durch den Messhandel geschädigt und überhäufte den Bat mit Klagen und, wie stets, waren auch hier die Juden der Sündenbock und war die Agitation gegen sie am heftigsten. Der Leipziger Bat — gezwungen vielleicht — glaubte, den Anschauungen der Kaufmannschaft Bechnung tragen zu müssen, und machte sich zum Förderer ihrer judenfeindlichen Anträge. Von den Juden selbst wurden häufige Versuche unter-

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