Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 333)
- Language
- German
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&eit der Rat und die Handelskammer, die in richtiger Erkenntnis der eminenten Bedeutung dieser Messen für Leipzig eitrigst bemüht sind, sie zu erhalten und den Messverkehr in jeder Hinsicht za erleichtern und zu fördern. So alt wie die Messen selbst ist auch die Teilnahme der Jaden an denselben. Aus einer Urkunde des Markgrafen Heinrich des Erlauchten vom Jahre 1248 geht hervor, dass die Juden auf die Entwicklung des frühesten Leipziger Handels von segensreichem Einfluss waren. Es wird ihnen nachgerühmt, durch ihre Geschäftigkeit und ihren Eifer die Bürgerschaft auf den Handel auf merk- &am gemacht zn haben. Sie scheinen sich gewisser Achtung erfreut za haben, hatten in ihrer am Fleischerplatze, die ,,Judenburg44 genannten Gasse eine Synagoge und genossen manche Freiheiten. Als sie bei der Pest im Jahre 1350 der Brunnenvergiftung beschuldigt und vertrieben wurden, blieben sie nach mehreren fehl ge־ schlagenen Versuchen sesshaft zu werden, fast 200 Jahre fort, stellten sich aber, trotz der Ausnahmebestimmungen, die für sie galten, wieder ein. Diese, ihren Handel hemmenden Gesetze bestanden in einem Passzwang und einem Leib- und Warenzoll. So hatte 1664 jeder jüdische Messfierant für seine Person 37/g Tlr. Zoll und 1 Prozent vom Wert seiner Waren zu entrichten. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts betrug der Leibzoll eines ״Volljuden44 (d. h. eines Juden, der weder mit einem Kammernoch einem Einkauf pass versehen war) sogar 10 Tlr. 4 Gr., wovon 4 Gr. als Geleit an die kurfürstliche Regierung, 6 Taler als Wagegeld an die Regierung und den Rat der Stadt zu gleichen Teilen und 4 Tlr. an die Stadtgerichte abgeführt wurden. Da aber der Volljade auch bereits auf seiner Reise nach Leipzig Personalsteuern zu entrichten hatte, die sich in Summa auf 2 Tlr. 15 Gr. und 3 Pf. beliefen, so hatte er im Ganzen, noch ehe er die Stadt Leipzig betrat, 12 Tlr. 15 Gr. und 3 Pf. an Leibzoll zu leisten. Dieser Leibzoll, den die Juden selbst und viele weitsichtige Volkswirte aufzuheben bestrebt waren, blieb lange bestehen und hatte, da die Messen zu Frankfurt a. M. und Frankfurt a. 0. den Juden völlige Gleichberechtigung gewährten, nicht selten einen Abzug jüdischer Händler nach diesen Städten zur Folge. Noch schlimmer waren die Beschränkungen, die ihren Handel direkt trafen. Eine Verordnung des Leipziger Rates vom