Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 270)
- Language
- German
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kollegium, ehe er ein Urteil fällte1). Jehuda erfreute sich des Rufes gründlichster Talmudkenntnis2 *) und grösster Uneigennützigkeit 8), und seine richterlichen Urteile wurden von Juden und Christen so anerkannt, dass Vertreter der kastilianischen Regierung beschlossen, sich auch in nichtjüdischen Rechtssachen unbedingt auf Jehudas Richterspruch zu verlassen4). Gleich seinem Vater Ascher lallte auch Jehuda öfter Strafurteile, doch niemals Todesurteile. In Straffallen, bei denen peinliche Gerichtsbarkeit in Frage kam, suchte Jehuda womöglich das Leben zu schonen5), doch zog er andererseits» aus dem moralischen Verfalle der unteren Schichten der spanischen Juden die unerbittliche Folgerung, dass die Todesstrafe grundsätzlich angewendet werden darf. Zwar habe, seitdem das Synhedrion aus der Quaderhalle gezogen, die peinliche Gerichtsbarkeit in Israel aufgehört, und wenn wir im ExiJe Strafen verhängen, so geschieht dies nur, um einen Zaun zu errichten gegen die Schäden der Zeit; und doch danke er Gott, dass er den Landesfürsten den Rat eingegeben, den Juden die Gewalt zur Beseitigung von Missetätern einzuräumen, ohne die Israel in Spanien gar nicht bestehen könne6). So fällte Jehuda in zwei Strafsachen das Urteil, dem Verbrecher sollten eine beziehungsweise beide Hände abgehauen werden7). Das jüdische Gericht in Kastilien war so gut organisiert und all* gemein anerkannt, dass kein Jude es gewagt hätte, seine Rechts* Sache vor einen nichtjüdischen Gerichtshof zu bringen8). ף Vgl. daselbst f. 23 b und die Aussage seines Schülers bei Isak b. Schescheth EGA. Nr. 297. 2) ln der Grabschrift seiner zweiten Gemahlin (אבני זכוץן P• U beiast es von ihm: אשר בא עד תכלית סודות התורה ומצפוניה »och Jehudas eigene Aussage in seinem Testamente S. 342: * * קצתו נתקיים שמדמין העולם שאני יודע ספר ף jehudas Testament s. 375: □ומדמים ברעיוניהם שאיני נושא בדין פנייה* 4) Daselbst: נם אנשי(ממלכות הסכימו לסמוך עלי בדיניהם. 6) Jehudas RGA. Nr. 63. 6) Daselbst Nr. 58. 7) Daselbst Nr. 58 und Nr. 79. Siehe Jahrbuch XII, 268 Anm. 2 and Kayserling im Jahrbuch für Geschichte und Literatur 1869, 273 nach den daselbst Anm. 1 angegebenen spanischen Quellen. Vgl. Weiss, דור דיר ודורשיו v* 123. ף Vgl. jehudas rga. Nr. 81 (f. 36 a): ואם היה נעשה דבר זה