Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 120)
- Language
- German
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69 laubnis, sich an die Landsgerichte zu wenden. Verfugt: Abudiente soll binnen 8 Tagen, also bis zum 26. Juli, einen Schiedsrichter ernennen, der sich hier aufhält, befähigt ist und das Amt annehmen will; andernfalls soll es den Parteien freistehen. ihr Recht da zu suchen, wo es ihnen beliebt. 4. s. M. (22. JuM) Joseph Abendana, Joseph Frances und Semuel Guedes beklagen sich über Andre Fernandez Paez, der sie belästige und in Veranlassung eines von ihnen als früheren Vorstehern und Schiedsrichtern abgegebenen Spruches bei dem Senat eine Supplik gegen sie eingereicht habe, in welcher er behauptet, dass ihm Unrecht geschehen sei. Sie bitten den Vorstand um dessen Schutz sowie um Geldmittel, um sich gerichtlich gegen den Gewaltakt des Paez verteidigen zu können. Der Vorstand gibt diesem Gesuche statt, da es sich um eine für die Gemeinde hochwichtige Angelegenheit handle. Der jetzige Präsident Dr. Pimentei soll zusammen mit Jacob de Gastro alle nötigen Schritte tun, auch die dem Abendana und seinen Genossen erwachsenden Kosten für Rechnung der Gemeinde übernehmen. 5. Ab. Ishack, Sohn des Rafael Milano, und David, Sohn des Ishack Nunes, werden wegen Ungebühr mit Geldstrafen von 3 M. resp. 6 M. belegt. 7. 8. M. Dr. Baruch Namias soll die obenerwähnten1) Wertgegenstände bis nächsten Sonntag bei dem Vorstande einliefem. Im Unterlassungsfalle soll ihm der Zutritt zur Synagoge verboten werden. 14 s. M. Aus triftigen Gründen bestätigt man von neuem die alte Satzung, der zufolge es verboten ist, ohne Erlaubnis des Vorstandes, bei Privatleuten um Unterstützung, gleichviel für wen, zu bitten. Zuwiderhandelnde sollen, ohne Ansehen der Person, das erste Mal 2 Rt., das zweite Mal 6 Rt. Strafe zahlen und bei weiterem Ungehorsam nach dem Ermessen des Vorstandes bestraft werden. ף Siehe S. 68.