Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 118)
- Language
- German
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67 \ dienstes (saliendo de Harbit) mit einem Messer angegriffen und ihm hierbei Mantel und Beinkleider zerstochen, soda&s es ein Wunder sei, wenn er unverletzt geblieben ist. Er bitte hiergegen einzuschreiten. Dem Betreffenden geht der Befehl zu, bis auf weiteres das Haus nicht zu verlassen und nicht in die Synagoge zu kommen. 25. 8. M. Vergeblich haben der Vorsteher Selomo Curiel und der Schatzmeister Abr. Lumbroso dem Abudiente zugeredet, seine Differenzen mit Joseph Jessurun durch Schiedsrichter entscheiden zu lassen. Er will dies nur bezüglich des ihm zukommenden Viertels tun; im übrigen besteht er darauf, sein Recht beim Senat zu suchen. 14. Sivan. Der Frau Sarra Abravanel lässt der Vorstand ankündigen, sie dürfe ihre Einwilligung zur Verheiratung ihrer Tochter mit Heliao Aboafe (Elijahu Aboab) nicht erteilen. Wenn sie will, dass diese Heirat zustandekommt, müsse sie ihre Tochter nach Amsterdam schicken, um sich dort trauen zu lassen. Der Vorstand verbiete dem Genannten, bei Strafe der Beracha, nach Hamburg zu kommen. Falls Frau A. diesem Befehl entgegeahandelt, werde man ihr sofort die Briefbestellung und alle sonstigen Vergünstigungen entziehen. Simon Jesurun beantragt namens des Joseph Jesurun einen Kompromiss mit Natanel Abudiente, zunächst bezüglich der auf der Bank befindlichen Depots, womit sich letzterer einverstanden erklärt. 1. Tamus. Frau Sara Abravanel erscheint in Begleitung von Mordojay Abendana. Sie bittet, dem Eliao Aboafe zu gestatten, nach Hambürg zu kommen, um sich hier mit ihrer Tochter zu verheiraten. Diesem wird nicht stattgegeben. Über Aboab soll, falls er dennoch hierher kommt, der Xerem (Herem) verkündet werden. Es bleibt im übrigen bei der am 14. Sivan ergangenen Verfügung. 15. s. M. Da man erfahren hat, dass sich Eliau Aboab bereits in Hambürg aufhält, befiehlt der Vorstand der Frau Abravanel, jenen wissen zu lassen, er dürfe morgen, am Rüsttage zu Sabbat (entrante