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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 113

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 113)
Language
German
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IRI
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62 Befehl, A. müsse die vollzogene Akte bis Montag den 6. abends eiareichen, da man sonst strenge Mittel gegen ihn anwenden werde. 12. s. M. Dem in der Sitzung erschienenen Jacob Suarez wird angekündigt, er dürfe bei Strafe der Berachä weder Gutes noch Böses über seinen Schwiegervater Moseh Henriquez reden, ihn auch weder wörtlich noch tätlich, in Anwesenheit noch Abwesenheit, im Beisein von Nichtjuden oder von den Unsrigen beleidigen. Falls bewiesen wird, dass er diesem zuwiderhandelt, soll der Herem über ihn verhängt werden. (Übersetzung.) Datum wie vorstehend. Da der Vorstand so weit wie tunlich alles zu verhindern und zu vermeiden wünscht, was der Allgemeinheit schädlich oder nachteilig sein kann, hält er es für angebracht, von dieser Stelle aus alle zu ermahnen, hinfort jeden Verkehr mit Münzen, besonders mit Münzen diverser Sorten, wie sie gegenwärtig in verschiedenen Gegenden ausserhalb dieser Stadt geprägt werden* sowohl im Geldwechsel wie bei Verausgabung in ihrem Hause, zu unterlassen, wegen des Schadens, der daraus der Allgemeinheit erwachsen kann, worauf der Vorstand durch die Herren des Senats aufmerksam gemacht worden ist. Falls jemand entgegen seiner Pflicht und seinem eigenen Besten diesem Befehl und dieser Verwarnung zuwiderhandelt, wird er nicht nur keinerlei Fürsprache oder Schutz bei dem Vorstande finden, sondern dieser wird vielmehr dahin wirken und mit allen seinen Kräften dazu beitragen, dass ein jeder, welcher der Gemeinde durch unerlaubte Geschäfte und unehrliche Handlungen Schaden zufügt, mit aller Strenge bestraft wird, bis man ihn des Landes verweist, wie dies bereits in verschiedentlichen Verwarnungen angedröht worden. Und möge Gott alles Böse von Seinem Volke fernhalten, Amen!

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