Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XII. (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- – (sequence 331)
- Language
- German
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Zur Abhandlung ״Aus dem jüdischen Kulturkämpfe“. Zu denjenigen Gemeinden, in denen angeblich Mendelssohns Pentateuchübersetzung in den Bann getan worden ist, wird auch Erotosebin gezählt. In der Jewish Encyelopedia XI 339 heisst es: ״So worden in Erotosebin die Werke Mendelssohns am Neujahrstage 1787 durch ß. Löbusch b. Mordechai in den Bann getan.“ Falls bidr das jüdische Neujahrsfest gemeint sein soll, so trägt die Mitteilung das Zeichen der Unwahrheit schon darum an der Stirn, weil nach Schulchan Ariieh Orach Chajim 524 § 1 an einem jüdisehen Feiertag weder ein Urteil noch ein Bann ausgesprochen weiden dürfen. Wer ist aber R. Löbusch b. Mordechai? Unter den Dutzenden von Erotoschiner Rabbinern und Gelehrten, die Berger (Monatsschrift 1907, S. 371 ff.) und Heppner-Herzberg (Aus Vergangenh. und Gegenw. der Jud. und der jüd. Gern: in den Pos. Landen S. 567 ff.) neuen, findet sich kein E. Löbusch b. Mordechai, ebensowenig unter den in den beiden Erotoschiner Totenregistern erwähnten (Gesamtarchiv-Berlin). 1787 war Gemeinderabbiner ß. Benjamin Katzenellenbogen (ßoest I 25, 643). Auch der um 1779 amtierende R. Arje Jehuda Löb Caro kommt nicht in Betracht, da sein Vater R. Chajim hiess (איל המלואים, Krotoschin 1845, Stammbäum der Familie Caro), ebenso ist der Landesälteste von Grosspolen Jehuda Löb b. Mordechai ausgeschlossen (meine ״Neuen Materialien zur Geschichte der Vieriändersyuo de״ III 24 Anm., Jahrbuch XI 164), da er von 1691 bis 1733 in Wirksamkeit war. So muss auch dieser Bannstrahl gegen Mendelssohn in das Reich der Fabel verwiesen werden. Lewin.