Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XII. (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- – (sequence 249)
- Language
- German
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246 kollegiams1). R. Ascher hatte den berühmten Lehrer schon früher kennen gelernt und war vermutlich bei ihm in Rothenburg gewesen, am seinen Vorträgen zuzuhören 2 *). Durch seine grosse Begabung und seinen klaren, durchdringenden Verstand erwarb sich Ascher seines Lehrers Anerkennung und Liebe, sodass dieser ihn keines־ wegs wie einen Schüler, sondern wie einen Genossen und Freund behandelte s). Als R. Meir dann nach Nürnberg ging 4), fühlte er sich ohne R. Aseher vereinsamt 5). Um die geistige Verbindung MeXr b. Baruch IJ5. 7 Anm. 2 abgedruckt) heisst es: והוא נאסף אל האהל [= 1281] und darauf קם בני תחתיו, woraus Back S. 39 Amu. 1 richtig fol־ gart, dass MeXr in Worms Rabbiner wurde. Wellesz, Meir b. Baruch de Rothenbourg (REJ. 1910) S. 43 übersieht diesen Umstand gänzlich. *) Ascher b. jechiei rga. Nr. 981: מנן דנתי לפני הר' מאיר ן״ל על מעשה שעשה בווירמיש״א. Weiiesz a. a. 0 wiu hierfür ,על מעשה שנעשה ב einsetzen, da dieser Fall identisch sei mit Meir a. Rothenburg RGA. Berlin S. 243 Nr. 246 (an R. Ascher gerichtet), wo es ausdrücklich heisst : דבר זה נשאלתי מדייני יורמשא• Hierzu ist zu bemerken, dass die beiden Gutachten (Ascher Nr. 98 1 und Meir aus Rothenburg, Berlin S. 243) von grundverschiedenen Fällen handeln und dass durch die Konjektur die Worte וכן דנתי לחני הר׳ מאיל immer noch bestehen bleiben und somit auch die vermeintliche Schwierigkeit, wieso ein Schüler sein Urteil abgeben kann, nachdem der Lehrer bereits dasselbe gefällt hat (Wellesz a. a. 0.). Der Ausdruck ist natürlich so zu verstehen, dass R. Ascher in diesem Prozesse dem Richterkollegium R. MeXrs angehörte und als jüngerer, wie dies im jüdischen Rechte üblich war, zuerst seine Meinung änsserte. *) Meir aus Rothenburg RGA. Berlin S. 239 in der Einleitungsformel eines an Ascher gerichteten Gutachtens: ברוך לקחתיך. Nach de Rossi, Historisches Wörterbuch, war Ascher in Rothenburg Rabbiner, wofür aber kein Anhaltspunkt vorhanden ist. 8) Siehe -besonders Meir b. Baruch RGA. Berlin S. 218 Nr. 174, wo Meir während einer beschwerlichen Krankheit Ascher b. Jechiei ersucht, für seine Wiedergenesung zu beten, ״denn ich bin gewiss, dass dein lauteres Gebet in Erfüllung gehen und fortwirken wird“. R. Meir nennt Ascher in den Resp. (ed. Berlin S. 134, 208, 239 und 240) stets מורי ה״ר אשך, Back, Meir b. Baruch I S. 20 Anm. 4 meint, dass unter מירי ה״ר אשך in R• MeXrs RGA. nicht Ascher b. Jechiei gemeint sei. Dass es sich jedoch um diesen bandelt, beweist RGA. Berlin S. 205 und 218, wo die Anfrage אשר בן הרב רבי יחיאל ן״ל unterschrieben ist und die Antwort R. MeXrs dennoch mit מורי ה״ר אןןר beginnt. 4) Nach Ohajim Or Sarua RGA. Nr. 155 war R. MeXr ״am Ende seiner Tage“ in Nürnberg, was Wellesz, REJ. 1910 S. 43 f. gänzlich übersieht. 6) Einleitung zu MeXr b. Baruch RGA. Berlin S. 217 und auch S. 198,