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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1918-01-01 · XII. (1918) · page 16

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XII. (1918)
Date
1918-01-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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13 ״Zürcher Semack“ in Zürich lebte, der wahrscheinlich mit vielen anderen Mitgliedern seiner Gemeinde den Märtyrertod erlitt. Wie bemerkt, ist dies aber nur eine Vermutung, die nicht von jedem geteilt wird, denn nach Kohn1) hat R. Moses aus Zürich, der Verfasser des ״Zürcher Semak“, noch in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts gelebt. Nichts spricht also dagegen, wenn wir behaupten, dass dieser in den blutigen Judenverfolgungen nicht fiel, sondern durch die Flucht nach Bern sein Leben rettete, worauf die Stadt Zürich sein dort verbliebenes Vermögen konfiszierte. Es scheint aber, dass der König und die Stadt sieh nicht nur in den Raub der Judenhäuser teilten, sondern diese auch plündern und ihre Bücher konfiszieren Hessen. So erzählt uns eine Urkunde aus dem Jahre 13702), dass Suskind der Jud von der Stadt Bücher entliehen habe. Der Bericht lautet: Suskin der Jud primo V buch Mossess halb mit der gloss, dz da heisset targum item die V. Buch Mosess item Talmutt item ein glus über Talmutt, des sin VI hat er neu. Am Rande dieses Bücherverzeichnisses steht die Bemerkung: ״er hat sie wider geben4‘. Bär3) vermutet, ohne jedoch hierfür weitere Anhaltspunkte zu haben, dass diese hier angeführten Bücher aus der Bibliothek unseres Schulmeisters stammten. Nebenbei sei hier noch bemerkt, dass das oben erwähnte Haus des Gumprecht ״zum kleinen Propheten“ früher schon in jüdischem Besitze war. Am 4. Januar 1302 beurkundet der Zürcher Rat4), dass Niklous Ochs und seine Frau ihr Haus im Neumarktquartier an Johannes Hadlaub verkauft haben. Wie es weiter heisst, lag dieses Haus zwischen dem des Jakob Brunnen und des Wernhers Winken und wurde ״sunderliche mit dem rehte“ verkauft, ״das demselben huse gesiht hindena» (Aussicht und Fensterlicht nach der Hinterseite) niemer verslagen 8011 werden von dem hoevelin Josebelles seligen des Juden, etc.“ ף Mordechei b. Hillel, Breslau 1878, S. 60. a) Vgl. Stadtb. I, S. 192• Nr. 886. •) A. a. 0. S. 144. <) Vgl. Urkundenbuch, Bd. VH, S. 221/22, Nr. 2628•

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