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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 227

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 227)
Language
German
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IRI
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207 * Nachtrag. Zu Anhang III ״Aus dem Sagenkreise der Synode“ : Die Er- Zahlung über die Zurückweisung der Karäer seitens der Synode findet Graetz (Gesch. der Juden X1 S. LXXV) angesichts zweier Fälle von Duldung gegen sie in Wilna und Brzesc aus dem Jahre 1712 und der ersten Hälfte des achtzehnten Jahrhundert ״nicht mehr so abenteuerlich“. Zu Anhang IV ״Die Synode im Kampfe gegen den Sabbatianismus“: Alexander Krushaar, Frank i Frankisci Polscy, meint, dass die Tagsatzung der Yierländersynode 1756 den Bann des ßabbinats von Laskorunj (Podolien) gegen die Frankisten bekräftigt und bestätigt habe. Der Uebersetzer Kraushaars N. Sokolow (פראנק ועדתו S. 73, 77) glaubt indes an der Annahme festhalten zu müssen, dass der Bann des Laskorunj er ßabbinats kein anderer sei als derjenige der Synode Brody vom 26. Ijar 1756. (In dem Buche befindet sich auf Seite 77 ff. auch ein nochmaliger Abdruck des Bannes.) Der Bischof von Kamieniec in Podolien Dembowski sah in diesem Banne eine Beeinträchtigung seiner Bechte und war darob gegen die ßabbiner und die Synode von gewaltigem Zorne erfüllt (das. S. 85). Zu Anhang IV: ״Je mehr die ßabbiner in dem ßate der Synoden und der Versammlungen donnerten und lärmten in Ver- Ordnungen, Bannsprüchen, Anathemen und Excommunicationen, um so mehr steigerten diese Abtrünnigen [Frankisten] ihre Hartnäckigkeit, und um so mehr breitete sich ihr abtrünniger Hass aus, und die Gegner des Talmud gingen in Abtrünnigkeit auf den Wegen ihrer Willkür, gegen diejenigen, die an ihm festhielten, furchtbare Beschuldigungen zu schleudern; nachher konnten sie sich mit ihnen nicht mehr vereinigen und ein Volk sein“ (Kraushaar a. a. 0. I S. 194). Daselbst S. 214 Anm. wird die volle Berechtigung des Einschreitens der Synoden dargetan.

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