Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 163)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3486266-3486295--4723-3491092- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
143 Gemeindebüchem von Kumik, Poseu, Krotoschin, Ostrowo, Schneidemühl und Deutsch-Crone entnommen. Eine Urkunde stammt aus dem Breslauer Ratsarchive, eine aus dem Hamburger und eine aus dem Posener Staatsarchive. Wir gewinnen intimere Kunde über den Schtadlan der Synode (Nr. 1, 13), den Grund zur Installierung des ,Marschalls“ in Warschau und Einschreiten desselben gegen ein Handelsverbot (Nr. 8 B), Befugnisse der Präsidenten und Landesrabbiner (Nr. 8A, 11, 18), Donative an sie und den Landessekretär (Nr. 21), bisher unbekannte Tagsatzungen der Synode (Nr. 2, 6, 8), ihren damaligen Mangel an Hilfsbereit- Schaft (Nr. 2), Kompetenz der staatlichen Finanzverwaltung gegenüber den Organen der Synode (Nr. 3), Schatz-Anweisungen auf die jüdische Kopfsteuer als allgemein gültiges Zahlungsmittel (Nr. 5, 15, 19), Machenschaften des Adels zu gunsten der Verminderung und Hinterziehung der Kopfsteuer (Nr. 5, 15), Ersatzansprüche der Staats-Finanzverwaltung an die Synode bei Ausfall von Steuersummen (Nr. 5), die höchste Steigerung der Kopfsteuer (Nr. 8A), Zinsfuss synodaler Gelder, Rechnungssachen, finanzielle Organisation und finanzielle Liquidation der Synode (Nr. 6, 8 A, 16—19), Zahl der Taxatoren (Nr. 8B), Sporteln und Bestechungen der königlichen Beamten, des Adels und der Reichsboten (Nr. 8B, 17), Eintreibung der durch die Synode verteilten Kopfsteuer (Nr. 4, 5, 14, 17—19), Höhe der Kopfsteuer im Verhältnis zur Grösse und zum Reichtum der Gemeinden und der Gemeindemitglieder (Nr. 5, 7, 16 ff.), eine neue, freilich ungeschichtliche, Hypothese, ihr Alter betreffend, seitens eines Zeitgenossen (Nr. 8 A, B), jährliche Wiederkehr der Synode und Wahlmodus (Nr. 8 B), ,kleine Versammlung“ (Nr. 22), Durchführung der Synodalver- Ordnungen betreffend Bankbrüchige durch die massgebenden Instanzen in Grosspolen um die Mitte des siebzehnten Jahrhunderts (Nr. 9), Wahrnehmung des Schutzes der polnischen Judenschaft (Nr. 10), Ordnung des Handelsrechts (Nr. 11 f.), eine unbekannte Version zu ihrer Auflösung, die treibende Kraft bei ihrer Vernichtung, die Unordnung bei den staatlichen Organen, die die erhoffte Wirkung dieser Auflösung zu schänden machte (Nr. 8 A), die letzte Tagung, einen Deputierten (Nr. 8 A, 20) und die rächende Nemesis, die, wie man in jüdischen Kreisen glaubte, Polen um dessentwillen ereilte, weil die Freiheiten, die die