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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 55

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 55)
Language
German
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35 Schenkung von 6000 Mark beantragt. Dr. Baruch Nahamiaz er״ klärte sich schliesslich bereit, der ihm obliegenden Verpflichtung nachzukommen und bei der nächsten, am 5. Juli stattfindenden Verlassung (Verlöt)1) 4500 Mark auf Namen des Iscback Naar oder dessen Order schreiben zu lassen und für die übrigen 1500 Mark ein dem Naar genügend erscheinendes Unterpfand zu geben. — Diese Abmachung wurde durch Dekret des Vorstandes bestätigt, welcher dessen Innehaltung veranlassen wird. Am selben Tage. Der H. Mosseh Israel verlangte von Benjamin Naar die Herausgabe der Bestandteile einer Mühle, welche derselbe, entgegen dem Willen und Befehl des Haham, aus dem Hause des Chiläo entfernt hatte. N. erklärte sich bereit, jene Gegenstände dem Herrn Haham wieder auszuliefern, wie er dies bereits mit seinem Onkel Abraham Chiläo vereinbart habe. 6. Tamus. Da man in unserer Synagoge sehr beengt sitzt, muss jeder mit dem ihm angewiesenen Platz ohne Widerrede zufrieden sein; andernfalls soll Strafe nach Befinden des Vorstandes ein treten. Am 9. desselben. Es wurde für nötig befunden, von neuem auf die unwiderrufliche Verordnung hinzuweisen, dass niemandem Gehaltserhöhung gewährt werden darf, und zwar weil die heute gezahlten Gehälter hinlänglich hoch sind, wie auch weil die Gemeinde keine weiteren Lasten übernehmen will. In Fällen dringender Not soll der jeweilige Vorstand nach seinem Ermessen ein Geschenk gewähren, keineswegs aber eine Gehaltszulage bewilligen dürfen. Am 28. desselben. Izaque Guedelha bat um die Erlaubnis, sich mit Familie in hiesiger Stadt niederzulassen, was ihm aus Gründen, welche der Vorstand geheimhält, nicht gestattet wurde. Am 28. Tamus. Jacob de Tovar bat um Tamid, welches aber nicht bewilligt wurde; dagegen soll ihm der Schatzmeister, sobald er es für nötig *) Mit dem plattdeutschen Worte ״Verlöt“־ (Verlassung) bezeichnete man vormals den Umschreibungstermin für Hypotheken. 3*

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