Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 42)
- Language
- German
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22 zu einem Malkut verurteilt, der durch den Herrn HH. oder durch den Chasan Isaq Namias an ihm zu vollstrecken ist. Abraham Lopez bittet um Gehaltszulage. Er soll fortan zu dem Salär von M. 165, welches er als Samäs do Eaal sowie für Hülfeleistung bei den Kranken der Hebrä bezieht, eine Zulage von M. 20.— pro Jahr und, da das Jahr zu Ende geht, für das eine Quartal M. 5 extra erhalten. 28. Sivan. Dem Isaq B. wird im Beisein des Herrn HH. ein scharfer Verweis erteilt, weil er, gegen den Willen seiner Mutter und Geschwister, mit gewissen Nicht-Israelitinnen nach Lübeck gereist ist und sich daselbst 15 Tage aufgehalten hat. Urteil: Er darf acht Tage lang die Synagoge nicht besuchen; danach soll er sich täglich sowohl morgens wie abends vor Beginn des Gottesdienstes in derselben einfinden. Wenn^er dies nicht innehält, hat er jedes Mal 4 placas und, falls er den Gottesdienst ganz versäumt, 8 placas zu zahlen. Bis Rossanä soll er nicht aufgerufen werden und keine Misvä erhalten. Ausserdem wird ihm der HH. eine Busse und einen Fasttag auferlegen, den er zu halten hat. Gott stehe seinem Volke bei und vergebe uns unsere Sünden! Da seit dem Jahre 5422 kein Geld nach Jerusalem gesandt worden, beschliesst der Vorstand, bei erster Gelegenheit M. 1000 zu remittieren und sodann die Rechnung ordnen zu lassen. 10. Tamus. (Uebersetzung.) Vor dem Vorstande erscheint Daniel Jesurun, Chasan in Glück- Stadt, um darzulegen, wie wenig Einigkeit in jener K. K. herrscht. Aus diesem Grunde und weil sie (die Mitglieder) in schlechtem Einvernehmen mit einander stehen, unterlassen es einige, die Synagoge zu besuchen, so dass man nicht mehr mit Minhan bete. Ferner unterbleibe, wegen fehlender Geldmittel, die Zahlung seines Salärs von einem Risdaldre pro Woche und ebenso unterlasse man es, den Sochet e bodek zu bezahlen. ־— Der Vorstand, von Eifer beseelt, beschliesst, es sollen von hier aus zwei Personen