Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- X. 1912 - 5673 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 433)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3486266-3486285--4533-3490901- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
369 der Gastmahlsverordnuugen ausgenommen waren, wodurch ihnen mancherlei Gaben zufielen *). Ende des 18. Jahrhunderts hatte die Besoldung die verhältnismässig stattliche Höhe von 600 polnischen Gulden* 2) und darüber3) erreicht, also, wenn auch der geringere Wert des Geldes im Vergleich zu den früheren Zeiten mit in Anschlag gebracht werden muss, eine erhebliche Steigerung der im 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts üblichen Bezahlung gegenüber. Diese höhere Entlohnung mag durch den Umstand mitveranlasst worden sein, dass zu Ende des 18. Jahrhunderts allem Anschein nach Mangel an solchen Personen in der Posener Gemeinde herrschte, da die letztere sich veranlasst sah, die Vermittlung eines Mitgliedes der Berliner Gemeinde zur Beschaffung einer Hebamme in Anspruch zu nehmen4). Zur Hebung dieses Standes trug wohl die Förderung bei, welche die preussische!Regierung der besseren Ausbildung der Hebammen angedeihen liess, und wurden zur Teilnahme an den zu diesem Zwecke eingerichteten Unterrichtskursen auch jüdische Frauen zugelassen5). Das jüdische Hospital in Posen war für arme Kranke6) bestimmt und wurde wohl zugleich als Herberge für arme Fremde7) benutzt, wie dies auch in anderen Gemeinden geschah. Es hat sicherlich in Posen stets nur ein jüdisches Hospital gegeben, wenn es auch 1538, in welchem Jahre ich es zum ersten Mal erwähnt finde, drei Häuser umfasste8) und später nochmals von ״Spitälern“ die Rede ist9); bis zu seinem endgültigen Untergange im Jahre ג) Das. II, Bl. 154a, Kscherimb. Bl. 217, 285a. 2) Pos. Staatsarch.: Pos. C XVIII 11, Bl. 24. 3) 1796 wurde sogar ein Gehalt von wöchentlich 18 polnischen Gulden, demnach jährlich weit über 900 Gulden gewährt; doch mögen besondere Gründe hierfür Vorgelegen haben. 4) Gemeindeb. II Bl. 398a. 5) Staatsarch. Pos.: Dep. Lissa C XII A 21. 6) Vgl. z. B. Pos. Gemeindeb. II, BI. 92a, III, BI. 134a und 250a; Pos. Staatsarch.: Pos. C XVIII1, BI. 32b; Akt. der Stadt Posen Nr. 693, Bl. 14 u. 19• 0׳ Vgl. z. B. das.: D VII 58, BI. 5a und D VII 108, Bl. 6b. 8) Das.: L. boni ord. I, S. 314. Bei Lukaszewicz, welchem Lewin, allerdings mit einem leisen Zweifel, gefolgt ist, heisst es a. a. O. S. 379, dass das Hospital im Jahre 1503 verbrannt sei; es ist dies aber offenbar ein Druckfehler statt 1803, vgl. weiter unten. •) Lukaszewicz a. a. O. Die christlichen Quellen hierüber kann man Jahrbnch J. L. G. X. 24