Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- X. 1912 - 5673 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 346)
- Language
- German
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282 wird dasselbe dem für geeignet und würdig befundenen Mose Jesüran übertragen. Dieser nimmt dankend an und hofft, dass alle mit ihm recht zufrieden sein werden. Er erhält das nämliche Salär wie der sei. Meatob, nämlich 400 Mk. pro Jahr. Gebe Gott, dass es uns zum Segen gereiche, sowie dass der Dienst Gottes und die Verbreitung seiner heiligen Lehre dadurch gefördert werden!: Die Robisim sollen die für den Schulunterricht bestimmte Zeit nicht mehr darauf verwenden, Kinder, welche das geeignete Alter noch nicht erreicht haben, die Aftarot zu lehren. Dasselbe gilt von dem Unterricht im Lesen der Gebete (reza) und von dem Einstudieren einer Rede für die, welche Barmitzwä werden (cumprimento de minhan). Diese Unterrichtszweige müssen ausserhalb der Schulstunden verlegt werden. Also beschlossen, nach Beratung mit den Vorstehern der Talmud-Torä. — Ferner wurde ungeordnet, dass alljährlich zu Sebuot Bücherprämien unter die Talmidim aller Klassen verteilt werden sollen, um dadurch ihren Eifer anzuspornen. Zu diesem Zwecke sollen 30 Mk. verwendet werden. Auch soll bei jener Gelegenheit ein allgemeines Examen in der Synagoge (congregagäo) stattfinden. Abraham de Valenga hatte in eigenmächtiger Weise Bänke in der Synagoge ändern, einige verkürzen und andere verlängern lassen. Ihm wurde deswegen eine Rüge erteilt. Er soll alles auf seine Kosten wieder in den früheren Stand setzen lassen und überdies einen Rt. Strafe zahlen. Auch erfolgte eine öffentliche Bekanntmachung dieses Vorfalls, in welcher alle davor gewarnt werden, ohne Erlaubnis der Verwaltung sich an dem Eigentum der Gemeinde zu vergreifen. 9. Hesvan. Dem Daniel Habilho, welcher seine Schwägerin mit Worten beleidigt hatte, wurde durch Chacham Mosö Israel und Selomo Curiel ein Verweis erteilt und für den Wiederholungsfall schwere Strafe angedroht. Er gelobte Besserung. Gleichzeitig wurde Jeosua Habilho zur pünktlichen Innehaltung der von ihm eingegangenen Verpflichtung ermahnt; er soll jeden Roshodes die als Beisteuer zum Unterhalt seiner Schwestern versprochenen vier Rtbei dem Präsidenten einzahlen.